Staatssekretärin Mayer: Erhöhung der Verlagsförderung um € 800.000 auf € 3 Mio.

Wien (OTS) – „Mit der Absage der heimischen und deutschen Buchmessen, der Literaturfestivals und Programme in den Literaturhäusern im letzten Jahr verlor die Buch- und Verlagsbranche wichtige Foren. Damit Verlage 2021 sicherer durch die Krise steuern und für ihre Bücher Aufmerksamkeit erzeugen können, stellen wir in der Verlagsförderung zusätzliche Mittel für Werbung und Vertrieb zur Verfügung“, kündigt Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute an. „Die ausgeweitete Verlagsförderung gibt den Verlagen mehr Möglichkeiten bei der Werbung, verbessert ihre Position am Markt, erhöht die Planungssicherheit und beschert den einzelnen Verlagen ein Plus von 20 Prozent und mehr, gerechnet auf die Jahresförderungssumme. Das kommt vor allem auch den Leserinnen und Lesern zugute.“

Die Verlagsförderung gibt es in Österreich seit 1992. Sie ist Teil der Kunstförderung und verfolgt das Ziel, die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik-und Sachbuchverlage sowie die Verbreitung und den Vertrieb dieser Bücher zu sichern. Damit soll für das Lesepublikum ein breites Angebot mit einer großen literarischen und thematischen Vielfalt ermöglicht werden. Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte.

Die Zuerkennung von Mitteln in der Verlagsförderung erfolgte bisher in drei Tranchen, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Das Gesamtvolumen der Förderungen betrug in den vergangenen Jahren € 2,2 Mio. p.a. Zusätzlich gab es coronabedingt bereits 2020 eine Sonderförderung von € 800.000.

Das BMKÖS erhöht die Förderungsmaßnahme nunmehr auf € 3,0 Mio. jährlich und adaptiert den Vergabeprozess: In Zukunft werden die Mittel in vier Tranchen vergeben, so dass bei jeder Programmförderung auch Mittel für Werbung und Vertrieb zuerkannt werden können.

Bei der Programmförderung gibt es weiterhin die Staffelung in Zehntausender-Schritten. Bei der Förderung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen beträgt die Höhe der Tranchen jeweils € 8.000, € 16.000, € 26.000, € 36.000 und € 40.000, sodass ein Verlag, der bisher z.B. drei Mal € 10.000 erhalten hat, ab 2021 zwei Mal € 10.000 für die beiden Programme und zwei Mal 8.000 für Werbung und Vertrieb erhalten kann. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln bleibt weiterhin die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags.

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