Punkte im Regierungsprogramm zur Förderung des gemeinnützigen Stiftens müssen rasch umgesetzt werden

Wien (OTS) – Gemeinnützige Stiftungen leisten in allen Bereichen des Gemeinwesens einen wertvollen Beitrag für die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und sind in Zeiten wie diesen wichtiger denn je! Speziell in der Corona-Pandemie ist ihr Beitrag zur Bewältigung der Krise – von der Linderung akuter Notlagen über die Unterstützung des Gesundheits- und Bildungssektors bis hin zur Virus-Forschung – unerlässlich! Seit der Novellierung des Gemeinnützigkeitsgesetzes im Jahr 2015, das bessere Rahmenbedingungen für den Sektor brachte, wurden 120 neue gemeinnütze Stiftungen und Fonds gegründet. Das entspricht einem Anstieg von insgesamt 23%.

Um diese Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben, braucht es jetzt
rasch Verbesserungen, besonders in Bezug auf die steuerlichen Rahmenbedingungen.

Dies umfasst beispielsweise die Anpassung der Spendenbegünstigung auf deutsches Niveau (statt 500.000.- Euro 1 Million Euro, statt einem Deckel bei 10% eine Erhöhung auf 20% des Einkommens;). Außerdem zahlen gemeinnützige Stiftungen aktuell für die Erträgnisse des von ihnen verwalteten Vermögens 27,5% Kapitalertragssteuer. Dies schmälert die Möglichkeiten als Stiftung aktiv zu werden massiv und bedeutet, dass weniger Geld in die unterstützten gemeinnützigen Aktivitäten fließt. In Deutschland und der Schweiz sind Stiftungs-und Vereinserträge aus Veranlagung beispielsweise steuerfrei und kommen 1:1 dem erwünschten Zweck zu. KESt-freie ökologische und ethische Veranlagungen – wie sie im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen sind – wären daher dringend notwendig. Dann könnten auch österreichische gemeinnützige Stiftungen mehr in Projekte und Programme, beispielsweise im Bildungsbereich, investieren. Derzeit stellen gemeinnützige Stiftungen jährlich geschätzte 70 Mio. Euro für soziale Zwecke bereit.

Der VgS erwartet, dass die verschobene Evaluierung der steuerlichen Vergünstigungen und des Stiftungsgesetzes noch im ersten Quartal 2021 in Angriff genommen wird und diese Arbeiten 2021 abgeschlossen werden.

„Um Österreich als Stiftungsstandort zu attraktiveren und mehr philanthropische Investitionen für essenzielle Vorhaben – z.B. in der Forschung – zur Verfügung zu stellen, ist es unbedingt notwendig, dass noch heuer die entsprechenden Verbesserungen umgesetzt werden!“, betont Ruth Williams, die Generalsekretärin des VgS.

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