Wien (OTS) – Gestern wurde im Nationalrat die Verlängerung der Arbeitsfreistellung für Schwangere bis Juni 2021 beschlossen. „Diese Entscheidung ist grundsätzlich positiv. Dennoch bleibt die Regelung lückenhaft. So gilt die Freistellung weiterhin nur für Frauen, die in körpernahen Berufen tätig sind, Produktionsarbeiterinnen sind weiterhin ausgeschlossen. Dabei lässt sich oft in großen Produktionsbetrieben, wo viele Menschen in einer Halle arbeiten, der Abstand zu KollegInnen nicht einhalten“, sagt die Bundesfrauenvorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Klaudia Frieben. „Die Corona-Krise ist für Schwangere besonders belastend, da sie nicht nur um die eigene Gesundheit fürchten müssen, sondern auch um die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Dass manche Frauen als Schwangere zweiter Klasse behandelt werden, ist nicht akzeptabel“, so Frieben.
Darüber hinaus fordert sie Verbesserungen beim Corona-Familienhärteausgleichsfonds, man müsse die Möglichkeit schaffen, dass ein zweiter Antrag gestellt werden könne. „Da die Krise andauert und noch kein Ende in Sicht ist, braucht es ein weiteres Mal Unterstützung für Familien, die von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen sind. Viele Familien sind finanziell an der Grenze und haben aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen auch keine Perspektive, dass sich die Situation bald bessert. Um ein Abrutschen in die Armut zu vermeiden, müssen daher die Einkommensverluste abgefedert werden“, so die Gewerkschafterin, die auch die langsame Bearbeitung der Anträge kritisiert. „Uns liegen Berichte vor, dass manche Anträge bereits im Juni gestellt wurden, aber die Betroffenen bis heute keine Rückmeldung erhalten haben. Hier braucht es Beschleunigung. Wenn notwendig, muss mehr Personal gestellt werden, um den Familien zeitnah zu helfen“, betont Frieben.
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