KPMG ist qualifizierte Stelle zur Prüfung kritischer Infrastruktur

Wien, 20.1.2021 (OTS) – In Österreich wurden diese Vorgaben 2018 durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) geregelt. Das NISG verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste zur Errichtung umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen und zum Nachweis ihrer Wirksamkeit. Die Überprüfung sowie Bestätigung kann ab sofort durch das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG erfolgen.

Schutz von kritischer Infrastruktur essenziell
Netz- und Informationssysteme spielen in unserer Gesellschaft eine wesentliche Rolle und sind mit ihrer Verlässlichkeit und Sicherheit ein essenzieller Bestandteil. Die zunehmende Digitalisierung wirft immer mehr Fragen in Punkto Cybersicherheit auf und macht vor kritischer Infrastruktur nicht Halt. „Gerade diese wesentlichen Dienste werden immer anfälliger für Sicherheitsvorfälle, was zu erheblichen Schäden in unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft führen kann“, ist KPMG Partner Michael Schirmbrand überzeugt. „Es ist daher eine Verpflichtung für Betreiber wichtiger Dienste ihre Netz-und Sicherheitssysteme bestmöglich zu schützen.“

KPMG ab sofort qualifizierte Stelle
Kontinuierliche Überprüfungen von Netz- und Sicherheitssystemen für kritische Infrastruktur wurden in Österreich mit dem NISG verpflichtend eingeführt und dienen als Nachweis, dass alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Die Sicherheitsvorgaben umfassen insgesamt elf Kategorien von Risikomanagement über Umgang mit Dritten und Systemwartung bis hin zum Krisenmanagement im Ernstfall. „Als zertifizierte Prüfstelle können wir durch unsere Experten alle Unternehmensbereiche abdecken und somit eine umfassende Prüfung sowohl der organisatorischen als auch der technischen Anforderungen gewährleisten. Zusätzlich unterstützen wir mit unserem Know-how bei der Implementierung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen“, erklärt Andreas Tomek, Partner bei KPMG.

Weitere Informationen unter: https://bit.ly/38ZZIUH

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