Wien (OTS) – Das Europäische Gericht hat alle gegen Mykola Azarov, den ehemaligen Premierminister der Ukraine, verhängten Sanktionen für rechtswidrig erklärt.
Abseits von dem eigentlichen Fall ist das Urteil (Rs T-286/19) für das künftige Verhalten des Rats der EU relevant, wenn Drittstaaten einen nicht genehmen Bürger auf die Sanktionsliste der Europäischen Union setzen wollen. Rechtsanwalt Gabriel Lansky spricht daher von einem „erstmals richtungsweisenden Urteil, das die Menschenrechte stärkt und politische Willkür in die Schranken weist“.
So bezeichnet Lansky das Urteil als „starkes Zeichen einer unabhängigen Rechtsprechung. Künftig soll der Rat der EU Informationen einmahnen, bevor Sanktionen gegenüber Menschen ausgesprochen werden. Denn heute ist es ein Politiker und morgen vielleicht ein Journalist, bei dem Vorwürfe konstruiert werden, um ihn auf eine Sanktionsliste zu setzen. Der Rat trägt gerade bei Sanktionslisten eine hohe Verantwortung und darf sich nicht als williges Werkzeug irgendwelcher politischen Systeme missbrauchen lassen, um unbequeme Bürger zu verfolgen.“
Der juristische Weg war kein einfacher, manchmal redete man wie zu einer Wand, weiß der für die Causa zuständige Anwalt der Kanzlei, Alexander Egger. „Bei einem derart politischen Fall, haben viele nicht an einen Erfolg geglaubt. Aber letztendlich hat sich gezeigt, dass das europäische Rechtssystem funktioniert: Die Politik hat dem Recht zu folgen“, so Egger.
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