ÖAMTC: Aufhebung der Überwachung von Kurzparkzonen in einzelnen Städten wegen drittem COVID-Lockdown

Wien (OTS) – Im Zusammenhang mit den nun seit 26. Dezember 2020 neuerlich bestehenden verschärften Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben laut ÖAMTC einzelne Städte bzw. Gemeinden die bestehenden Kurzparkzonenregelungen wiederum gelockert. „Die Maßnahmen sollen dazu dienen, Bürgern auch während der dritten Lockdown-Phase dringend notwendige Wege mit dem Pkw zu erleichtern“, erklärt Gilles Dittrich, von der Abteilung Mobilitätsinformationen des Clubs.

Mit Stand 29. Dezember 2020, liegen dem ÖAMTC von den Magistraten folgender Städte Bestätigungen vor, dass die Überwachung bis auf Widerruf ausgesetzt wird:

  • Salzburg
  • Klagenfurt
  • St. Pölten
  • Perchtoldsdorf
  • Neusiedl am See

Gebühren in Form von ausgefüllten Parkscheinen oder digitalen Zahlungen via APPs müssen nicht entrichtet werden. Aber Achtung: In vielen Städten/Gemeinden gilt die Einhaltung der maximalen Abstellzeiten auch weiterhin.

Utl.: Laufend aktuelle Informationen auf www.oeamtc.at und in der ÖAMTC-APP

Sämtliche Informationen, welche Regelungen in den parkraumbewirtschafteten Zonen der einzelnen Kommunen gelten findet man laufend aktualisiert auf der Homepage des Clubs unter https://cutt.ly/6jqQzBK sowie in der kostenlosen ÖAMTC-APP (www.oeamtc.at/apps). „In der APP des Clubs erkennt man mittels GPS-Position-Anzeige auch auf einen Blick, ob man sich mit seinem Fahrzeug in einer parkraumbewirtschafteten Zone befindet, welche maximale Parkzeit erlaubt ist und ob die Überwachung derzeit ausgesetzt ist oder nicht“, so Dittrich.

Utl.: Keine allgemeine Aufhebung in allen Städten – Parkregelungen müssen beachtet werden

ÖAMTC-Experte Dittrich weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich um keine allgemeine Aufhebung handelt, die für alle Gemeinden gilt. „Außerdem ist unabhängig von gültigen oder temporär aufgehobenen Kurzparkzonen zu beachten, dass gekennzeichnete Anrainer- und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte- und Parkverbote und andere allgemeine Regelungen für das Abstellen von Kfz auf jeden Fall zu beachten sind“, so Dittrich.

ÖAMTC-App: www.oeamtc.at/app
Aktuelles zum Thema Parken: www.oeamtc.at/parken
Alle Informationen zu Kurzparkzonen:
https://www.oeamtc.at/thema/parken/#kurzparken-16164128

(Schluss)
Gilles Dittrich

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