SPÖ-Wehrsprecher Laimer hält Teiltauglichkeitspläne von Tanner und Köstinger für rechtswidrig

Wien (OTS/SK) – Den Plan der ÖVP-Ministerinnen Tanner (Verteidigung) und Köstinger (Zivildienst) zur „Teiltauglichkeit“ hält SPÖ-Wehrsprecher Robert Laimer für „ganz und gar untauglich und gesetzwidrig“. Für den Wehrdienst und Zivildienst gelte unverändert der Spruch des Verwaltungsgerichtshofs aus den Achtzigerjahren, wonach dafür nur Stellungspflichtige infrage kommen, die die für den Wehrdienst notwendige physische Kraftanstrengung schaffen. Die Fürsorgepflicht des Staates verbiete es, dass junge Männer, die physisch oder psychisch diese Anforderung nicht erfüllen, zum Grundwehr- und Wehrersatzdienst verpflichtet werden, sagt Laimer. ****

„Eine Regierung, die das trotzdem macht, setzt die Gesundheit der jungen Männer aufs Spiel und riskiert in der Folge hohe Schadenersatzzahlungen durch die Republik“, erläutert Laimer. Der SPÖ-Wehrsprecher glaubt nicht, dass die beiden ÖVP-Ministerinnen sich mit ihrem Plan noch auf dem Boden der Verfassung befinden. Er fordert die beiden Ministerinnen dazu auf, umgehend das verfassungsrechtliche Gutachten zu veröffentlichen. Tanner und Köstinger haben in ihrer Pressekonferenz auf ein verfassungsrechtliches Gutachten verwiesen, dieses aber nicht veröffentlicht.

Köstinger und Tanner wollen die Leistungsgrenzen für den Wehrdienst per interner Weisung runtersetzen. Tanner hat erklärt, ein Stellungspflichtiger, der wegen einer verletzten Schulter „nicht am Sturmgewehr ausgebildet werden kann, könnte aufgrund seiner Verletzung am Pfefferspray ausgebildet werden“. Dazu Laimer: „Zur Rechtwidrigkeit des Vorhabens kommt also auch noch Lächerlichkeit der Argumentation dazu.“

Als eigentlichen Hintergrund der Aktion der beiden ÖVP-Ministerinnen vermutet Laimer, dass es ihnen vor allem darum geht, die Zivildienerquote zu erhöhen und so „den Nachschub an billigen Arbeitskräften für die ÖVP-Regional- und Landwirtschaftsministerin Köstinger zu sichern“. (Schluss) wf/lp

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