Wien (OTS) – „Wir Freiheitliche haben uns immer gegen das rituelle Schächten als eine Form der Tierquälerei ausgesprochen“, betonte heute der freiheitliche Agrarsprecher NAbg. Peter Schmiedlechner, der darauf hinwies, dass die FPÖ heute einen Antrag gegen das rituelle Schlachten ohne Betäubung eingebracht hat.
„Auf einer Seite gilt bei fortschrittlicheren religiösen Gruppen eine Betäubung als zulässig, auf der anderen Seite hat der EuGH in seiner jüngsten Entscheidung geurteilt, dass es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung gebe“, erklärte Schmiedlechner seine Gründe für den eingebrachten Antrag. „Wir wissen, dass die Tiere bei einer Schächtung teilweise minutenlang leiden, bis sie ausgeblutet und verendet sind. Dieser Umstand ist in der heutigen Gesellschaft unzumutbar. Wir haben genaue Regeln, wie man eine Schlachtung möglichst schnell und ohne unnötigen Schmerz durchführen kann. Diese Regeln müssen von allen eingehalten werden – es kann keinen Zwei-Klassen-Tierschutz geben“, so der Freiheitliche, der auf die sonst hohen Standards in Österreich hinwies.
„Andere Länder, wie zum Beispiel Flandern in Belgien, haben die Schlachtung ohne Betäubung bereits verboten. Auf die Klage der Religionsvertreter gegen das Verbot hat der Europäische Gerichtshof (Entscheidung C-336/19) der Region Flandern Recht gegeben. Somit darf ein Staat auch bei einer rituellen Schlachtung eine Betäubung vorschreiben. Laut EuGH verstoßen solche Vorschriften nicht gegen die religiöse Freiheit“, zeigte sich Schmiedlechner mit dem EuGH-Urteil zufrieden.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Freiheitlicher Parlamentsklub - FPÖ