FPÖ – Stefan zu Zadic: Weder ‚Anti-Terror- noch das Hass im Netz-Paket‘ sind ‚justizpolitische Glanzlichter‘

Wien (OTS) – „Weder das ‚Anti-Terror- noch das Hass im Netz-Paket‘ sind ‚justizpolitische Glanzlichter‘ in der bisherigen Tätigkeit von Justizministerin Zadic“, sagte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan den Aussagen von der Ministerin im Ö1-„Journal zu Gast“. So ist das ‚Anti-Terror-Paket‘ viel mehr Schein als Sein und mit dem Gesetzespaket zum ‚Hass im Netz‘-Paket riskiert die schwarz-grüne Regierung eine massive Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit“, so Stefan.

Zum Hass im Netz-Paket merkte Stefan an, dass es auch der FPÖ ein großes Anliegen ist, dass Menschen – besonders Minderjährige und unterstützungsbedürftige Erwachsene – vor Beleidigung, Herabwürdigung oder Gewaltaufrufen im Internet geschützt werden. „Gleichzeitig muss es aber ein rechtsstaatliches Vorgehen und eine möglichst geringe Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit geben, was aber die Regierung beschlossen hat geht völlig in eine ganz andere Richtung“, betonte Stefan.

„Beim ‚Anti-Terror-Paket‘ der Regierung vermissen wir ein strenges und zielgerichtetes Verbotsgesetz gegen den politischen Islam. Es wurde ein Flickwerk mit wenigen Verschärfungen, die obendrein nicht weit genug gehen und einen Straftatbestand gegen ‚religiösen Extremismus‘ anstatt gegen den politischen Islam von ÖVP und Grünen präsentiert. Dass die grüne Justizministerin bei der Präsentation des Pakets in der Pressekonferenz kein einziges Mal das Wort ‚Islam‘ in den Mund genommen hat, sagt eigentlich schon alles“, kritisierte der FPÖ-Justizsprecher.

Zur Feststellung von Justizministerin Zadic, „dass sie keine rechtlichen Probleme beim möglichen Freitesten sieht, da die Experten im Gesundheitsministerium alles korrekt machen“, sagte der FPÖ-Justizsprecher: „Diese Zuversicht der Ministerin ist schon sehr erstaunlich, denn das Gesundheitsministerium ist in der Vergangenheit immer wieder danebengelegen, wenn man nur an die verschiedenen aufgehobenen Verordnungen denkt, bei denen sich letztlich herausstellte, dass diese dann doch rechts- oder verfassungswidrig waren.“

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