Wien (PK) – In seiner heutigen Sitzung hat der Volksanwaltschaftsausschuss den Sonderbericht zur arbeitsmarktpolitischen Situation von Menschen mit Behinderung in Österreich aus dem Jahr 2019 (III-66 d.B.) behandelt. Ohne die Stimmen der NEOS wurde außerdem eine Gesetzesänderung (1108/A) plenumsreif gemacht, die eine klare Rechtslage betreffend der Bestellung und Abberufung von Kommissionsmitgliedern schaffen soll.
Einigkeit für dringend notwendige Maßnahmen
„Unbefriedigend und unzulässig“ – so beschrieb die Volksanwaltschaft die Situation von Menschen mit Behinderung am österreichischen Arbeitsmarkt. Mit einem Sonderbericht weisen die Volksanwälte auf die bestehenden Probleme beim Thema Arbeit und Behinderung hin: mangels inklusiven Arbeitsmarkts müssten die Betroffenen in Werkstätten für ein Taschengeld und ohne eigenen Anspruch auf Sozialversicherung arbeiten. Dadurch werde ihnen eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe und ein Leben auf unterstem Existenzsicherungsniveau aufgezwungen, auch junge Personen würden häufig allzu schnell als nicht arbeitsfähig qualifiziert. Die Volksanwaltschaft empfiehlt der Bundes- und der Landespolitik mehrere Maßnahmen, die auf einen besseren Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung samt gerechter Entlohnung und Versicherung abzielen.
Im Ausschuss herrschte Einigkeit darüber, dringende Handlungen in dem Bereich zu setzen. Im Interesse der Abgeordneten standen konkrete Lösungsansätze und wie die Volksanwälte der Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern in der Thematik gegenüberstehen. Denn während das Sozialversicherungsrecht dem Bund unterliege, werde das Behindertenrecht von den Ländern geregelt, erklärte Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ). Hier werde der Ball hin und her geschoben, übte er Kritik. Dem schloss sich Christan Ragger (FPÖ) an und interessierte sich für die Empfehlungen der Volksanwaltschaft.
Volksanwalt Bernhard Achitz informierte, dass man den Bericht in den Landtagen bereits vorstellte und debattierte bis die Corona-Pandemie weitere politische Gespräche hintanstellte. Er plädierte aber dafür, nun rasch Schritte zu setzen. Die Überprüfung Österreichs im Rahmen der UN-Behindertenrechtskommission sei wegen der Pandemie ebenfalls verschoben und es gelte nun bereits zuvor Maßnahmen zu setzen. Achitz empfahl lösungsorientiert zu arbeiten und darauf zu achten, wie sich Maßnahmen auf die Finanzströme zwischen Bund und Ländern auswirken würden. Diese gelte es infolge anzupassen. Einsparungen und Mehrkosten müssen gerecht verteilt werden, so Achitz.
Seine Amtskollegen Werner Amon und Walter Rosenkranz sahen unisono den Bund in der Pflicht in Vorlage zu treten. Amon betrachtet in der sozialrechtlichen Absicherung den ersten Schritt und dieser müsse durch den Bund erfolgen. Er sehe dadurch eine Initialzündung, erklärte Rosenkranz. Er warnte zudem davor, ein theoretisches System aufzusetzen und empfahl, konkrete Schritte zu setzen. Wenn etwa die Arbeitsunfähigkeit falle, würden sich lawinenartig andere Schritte der Selbstbestimmung ergeben. Sehr wohl müssen aber die Finanzströme zwischen Bund und Ländern betrachtet werden.
Die SPÖ-Abgeordneten Reinhold Einwallner, Rudolf Silvan und Petra Bayr plädierten dafür, zuerst auf Bundesebene Regelungen zu treffen. Silvan verwies auch darauf, dass durch eine mögliche Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen im Arbeitskontext auch finanzielle Entlastungen für die Länder entstehen könnten. Als Beispiel nannte er etwaige Krankenstände, deren Kosten somit nicht mehr von den Ländern getragen werden müssten. NEOS-Mandatarin Fiona Fiedler (NEOS) betonte in der Debatte, dass es nicht nur die Kosten, sondern auch den Mehrwert zu bedenken gebe, wenn Menschen mit Behinderungen in Unternehmen beschäftigt werden. So werde ein dadurch verbessertes Betriebsklima oft als bereichernd empfunden.
Schwierigkeiten beim Übertritt in den ersten Arbeitsmarkt
Für einen Übergang in ein neues System ortete Bernhard Achitz unterschiedliche Herausforderungen bei den Betroffenen. So sei es einfacher, wenn junge Menschen in ein neues System hineinwachsen. Schwieriger sei es hingegen für jene Personen, die seit Jahren im bisherigen System seien.
Heike Grebien (Grüne) stellte die Frage in den Raum, warum so wenige Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt wechseln könnten und ob es Ideen für Anreize dafür gebe. Achitz erklärte, dass der Übertritt in den ersten Arbeitsmarkt mit Schwierigkeiten betreffend Förderungen verbunden sei. Allerdings sei es leichter, diese zu erhalten, sobald eine Person bereits einmal sozialversichert war.
Fiona Fiedler (NEOS) machte auch darauf aufmerksam, dass die Schwierigkeit des Inklusionsfonds darin bestehe, nur Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen, die bereits Arbeit hätten und andere nicht davon abgedeckt sein würden. Dabei gehe es darum, die Talente von Menschen zu fördern, anstatt die Arbeitsfähigkeit abzuerkennen. Achitz führte daraufhin aus, dass die Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten verlange, die aber derzeit nicht vorhanden sei, wenn dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werde.
Die ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderung Kira Grünberg kritisierte, dass durch die fehlende Sozialversicherung Menschen mit Behinderung vom Staat lebenslang als Kinder angesehen würden. Sie plädierte deshalb für Lohn statt Taschengeld. Deshalb sollten Unternehmen besser über Förderungen im Zuge der Anstellung von Menschen mit Behinderungen informiert werden.
Auf eine Frage von Gudrun Kugler (ÖVP), wie negative Konsequenzen durch eine mögliche Umstellung vermieden werden können, etwa indem Betroffene weniger Geld erhalten würden als zuvor, erklärte Volksanwalt Walter Rosenkranz, dass Übergangsmodelle notwendig seien und mögliche Modelle durchgerechnet werden müssten.
Initiativantrag zur Konkretisierung der Rechtslage betreffend Kommissionsmitglieder beschlossen
Zu einer hitzigen Debatte führte ein Initiativantrag der Regierungsparteien bezüglich der Rechtslage für Mitglieder der Prüfungskommissionen der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft greift für die Ausübung ihrer Kontrolltätigkeiten auf mehrere von ihr eingesetzte Kommissionen zurück. Die Art der Bestellung und Abberufung wurde in der Vergangenheit von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof juristisch unterschiedlich ausgelegt, wurde in der Begründung eines Initiativantrags (1108/A) der Regierungsparteien erklärt. So ließ der Verfassungsgerichtshof etwa zuletzt offen, wie mit einer angefochtenen Abberufung umzugehen sei, während der Verwaltungsgerichtshof diese als Bescheid auslegte. Um künftig Klarheit zu schaffen, sieht der Antrag im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs eine Ergänzung des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 vor. Die Einsetzung der Kommissionen sowie die Bestellung und Abberufung der Kommissionsmitglieder soll demnach der Gesetzgebung zugerechnet werden.
Die Erkenntnisse der beiden Gerichtshöfe würden sich widersprechen und es gehe darum, Rechtssicherheit und Rechtsschutz für die Kommissionsmitglieder herzustellen, erklärte Eva Blimlinger (Grüne). Peter Weidinger erläuterte, dass zur Zeit der Einrichtung der Volksanwaltschaft die Zugehörigkeit zur Gesetzgebung klargestellt war. Erst durch die Höchstgerichtsentscheidungen betreffend der Kommissionen sei eine Klarstellung notwendig geworden. Rudolf Silvan hielt fest, dass aus Sicht der SPÖ die Volksanwaltschaft bei der Gesetzgebung angesiedelt sei und den Antrag somit unterstütze.
Scharfe Kritik am Vorhaben äußerten hingegen die NEOS. Stephanie Krisper (NEOS) kritisierte, dass der Rechtsschutz genommen werde, wenn keine Bescheide ausgestellt würden. Sie wisse nicht, was mit dem Antrag erreicht werden solle, außer den Rechtsstaat auszuhebeln, so Krisper. Auf die Kritik entgegnete Blimlinger (Grüne), dass mit dem Vorschlag lediglich präzisiert werde, dass die der Volksanwaltschaft nachgelagerten Kommissionen dem Zivilgericht unterliegen würden. Den Vorwurf, diesen einen schlechteren Status zuzusprechen, könne sie nicht stehen lassen, so Blimlinger.
Die Volksanwälte begrüßten das Vorhaben und die Aussicht auf Klarstellung. Man habe sich immer als Organ der Gesetzgebung verstanden und es sei richtig, wenn der Gesetzgeber auf Unklarheiten reagiere, erklärte Volksanwalt Werner Amon. Zur Rolle der Kommissionsmitglieder erklärte er, dass diese in einer Sachverständigenfunktion agieren und die Volksanwaltschaft lediglich beraten würden. Zur Thematik der möglichen Bescheiderlassung durch die Volksanwaltschaft, die durch die Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichtshofs im Raum steht, erklärte Walter Rosenkranz, dass diese einen Mehraufwand bedeute, was einen Mehrbedarf an Ressourcen nach sich ziehen würde.
Der Antrag wurde mehrheitlich ohne Stimmen der NEOS angenommen. (Schluss) gun
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