Wien (OTS) – Österreichs Haushalte müssen im kommenden Jahr mit höheren Ausgaben im Energiebereich rechnen: Laut Verordnungsentwürfe für Ökostromförderbeitrag und -pauschale steigen die Kosten für die Förderung von Ökostrom im kommenden Jahr für einen privaten Haushalt (bei 3.500 kWh Jahresverbrauch) von 93 auf rund 111 Euro pro Haushalt. Durch eine Umsatzsteuer-Befreiung für die Förderbeiträge für erneuerbare Energie wären die Kosten für die Haushalte geringer. Umgesetzt werden könnte diese Entlastung mit dem geplanten Erneuerbaren Ausbaugesetz.
„Mit einer Klarstellung, dass die Förderkosten künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen, könnten die Kosten für private Haushalte deutlich gesenkt werden, ohne dass auch nur ein einziger Euro an Fördergeldern für den Ausbau erneuerbarer Energie fehlt“, sagt Christa Schlager, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK Wien.
Klar ist: Zur Erreichung der ambitionierten klima- und energiepolitischen Ziele ist ein massiver Ausbau erneuerbarer Energie notwendig. Das kann nur mit entsprechenden Förderungen, wie sie das Erneuerbaren Ausbaugesetz bringen soll, erreicht werden. Jene, die derzeit schon die meisten Fördermittel dafür aufbringen, dürfen neben den Förderbeiträgen nicht noch zusätzlich belastet werden. Das gilt besonders für private Haushalte, die bei einem Viertel des Stromverbrauchs rund 44 % der Förderkosten tragen, während GroßverbraucherInnen deutlich weniger beitragen. So beträgt etwa die Kostenbelastung je Kilowattstunde für private Haushalte durch die Förderung erneuerbarer Energie rund das Fünffache eines großen Industriebetriebes.
Aus Sicht der AK ist es daher nicht nachvollziehbar, warum private Haushalte für ihren Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energie zusätzlich auch noch Steuern abführen sollen. Denn nicht der öffentliche Haushalt, sondern die StromverbraucherInnen tragen die Kosten der Ökostromförderung. Dies erfolgt über einen Aufschlag auf die Netzentgelte, dem verbrauchsabhängigen Ökostrom-Förderbeitrag sowie über die Ökostrom-Pauschale, die pro Zählpunkt zu zahlen ist. Private Haushalte müssen dafür auch noch 20 % Umsatzsteuer an den öffentlichen Haushalt liefern.
Die Arbeiterkammer fordert daher eine Klarstellung, dass der Förderbeitrag und die Pauschale zur Förderung erneuerbarer Energie künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen. „Dies würde die Förderkosten für privaten Haushalte um 16,67 % reduzieren, ohne dass Fördermittel für erneuerbare Energie auch nur um einen einzigen Euro reduziert werden müssten“, so AK Expertin Christa Schlager.
Die Arbeiterkammer hat in ihrer Stellungnahme zum Erneuerbaren Ausbaugesetz, neben der Umsatzsteuerbefreiung noch eine Reihe an Verbesserungen vorgeschlagen. Ziel ist es dabei die Kosten zu reduzieren und dennoch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um die ambitionierten erneuerbaren Ausbauziele zu erreichen:
• Teilfinanzierung über das Bundesbudget
Zumindest ein Teil der Fördermittel sollte nicht über die Stromrechnung der VerbraucherInnen, sondern über das Bundesbudget finanziert werden. Das gilt insbesondere für jenen Teil der Fördermittel, der die Grenze von jährlich einer Milliarde Euro übersteigt. Dies hätte auch den Vorteil von mehr Planungssicherheit für große StromverbraucherInnen wie die energieintensive Industrie.
• Vergabe staatlicher Kreditgarantien
Die Kosten für erneuerbare Energieanlagen sind stark von den Finanzierungskosten, also von Zinskosten und Risikoaufschlägen, abhängig. Staatliche Kreditgarantien, wie sie bereits heute etwa vom Austria Wirtschaftsservice (aws) vergeben werden, könnten diese Kosten wesentlich senken. Das Kreditausfallsrisiko für den Staat ist durch die Förderung der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen vernachlässigbar gering.
• Weiterentwicklung des Fördersystems
Bei der Ausgestaltung des Fördersystems besteht noch wesentliches Verbesserungspotenzial, um aus jedem Förder-Euro noch mehr grünen Strom zu gewinnen. Dazu müssen die Mittel effizienter eingesetzt werden und die Anreize verstärkt werden, um die Anlagen bestmöglich in das Stromsystem integrieren zu können.
Service: Zur steuerrechtlichen Frage, ob und wie eine Steuerbefreiung in diesem Fall möglich ist, hat die AK bei Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. und Univ.-Ass. MMag. Dr. Peter Bräumann ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Diese renommierten Steuerrechtler teilen die Sicht der AK und kommen zu dem Schluss, dass aus steuerrechtlicher Sicht nur wenige Umformulierungen im Gesetzestext notwendig sind um klarzustellen, dass keine Umsatzsteuer anfällt.
Das Gutachten und entsprechende sowie Grafiken zur Kostenverteilung findet sich in der AK Stellungnahme zum Erneuerbaren Ausbaugesetz:
www.arbeiterkammer.at/eag
https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/energie
politik/AK-Stellungnahme_EAG_und_Gutachten.pdf
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