Linz (OTS) – Dieses Urteil ist mehr als zufriedenstellend! Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Rechtssache gegen die Fachhochschule (FH) OÖ Recht gegeben. Demnach waren Assistenz-Professoren/-innen und Assistenten/-innen der Lehre an der FH finanziell zu niedrig eingestuft und bekommen jetzt ein höheres Gehalt – dank Unterstützung der AK. Der FH-Betriebsrat hatte die Sache ins Rollen gebracht. „Diese Entscheidung wirkt sich nicht nur positiv auf die künftigen Gehälter der betroffenen Beschäftigten aus. Die Differenz auf die tatsächlich zustehenden Gehälter muss auch rückwirkend nachgezahlt werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
In der Fachhochschule OÖ werden im akademischen Bereich Professoren/-innen, Assistenten/-innen der Lehre und Assistenz-Professoren/-innen beschäftigt. Da es für die Arbeitsverhältnisse keinen Kollektivvertrag gibt, wurde im Jahr 2002 im Rahmen einer Betriebsvereinbarung ein Dienstrecht vereinbart. Darin enthalten sind auch Entgeltregelungen und Einstufungen für die jeweiligen Verwendungsgruppen. Der Betriebsrat der FH OÖ – vertreten durch den Vorsitzenden Herbert Forstner und seinen Stellvertreter Werner Backfrieder – war seit einiger Zeit der Überzeugung, dass die Assistenten/-innen der Lehre und die Assistenz-Professoren/-innen gemäß der Betriebsvereinbarung zu niedrig eingestuft waren.
Die rund 30 Betroffenen hatten nämlich in ihrem Arbeitsvertrag eine Dienstverwendung vereinbart, die völlig identisch ist mit jener eines Professors – nur in Sachen Entlohnung waren sie schlechter gestellt. Der Unterschied zwischen den Gehältern beträgt rund 2.300 Euro brutto/Monat. Deshalb wandte sich der Betriebsrat an die AK OÖ. In der Folge scheiterten mehrere Versuche, die Rechtssache außergerichtlich zu regeln. Daher brachte die Arbeiterkammer im November 2018 beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eine Klage ein. Dieser wurde sowohl in erster als auch in zweiter Instanz stattgegeben.
Nun hat auch der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Entscheidung bestätigt und festgestellt, dass die Assistenten/-innen der Lehre und die Assistenz-Professoren/-innen eine Verwendungsgruppe höher einzustufen sind. Und das rückwirkend bis zum Jahr 2015, weiter zurück ist leider rechtlich nicht möglich.
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