Wien (OTS) – „Zusätzlich zur Erhöhung der Gehälter und Zulagen um 1,45 Prozent ab 1.1.2021 konnte die GÖD im Zuge der Verhandlungen zur Dienstrechtsnovelle 2020 positive Veränderungen für die Kolleginnen und Kollegen durchsetzen. Das ist ein großer gewerkschaftlicher Erfolg“, begrüßt GÖD-Vorsitzender Norbert Schnedl die im Nationalrat beschlossene Gehaltserhöhung und die Detailregelungen für öffentlich Bedienstete, welche langjährigen GÖD-Forderungen entsprechen.
„Die Erhöhung der Maximaldauer des Frühkarenzurlaubes auf 31 Kalendertage sowie die Verlängerung der Möglichkeit der Dienstfreistellung für COVID-19-Risikogruppen bis 31. März 2021 bringen wesentliche Verbesserungen für öffentlich Bedienstete. Dass die zweite Woche Pflegefreistellung für erkrankte behinderte Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ab 1.1.2021 unabhängig vom Alter des Kindes zusteht, ist ein wichtiger sozialpolitischer Meilenstein“, hebt Schnedl die positiven Veränderungen der Novellierung hervor. „Für schwangere Beamtinnen greift nun das Ausfallsprinzip während des Beschäftigungsverbots, womit die Benachteiligung gegenüber vertragsbediensteten Kolleginnen beseitigt wird“, freut sich Schnedl.
In der Fülle an Detailänderungen betrifft eine weitere wichtige Adaption die künftige Möglichkeit, Telearbeit regelmäßig und tageweise zu konsumieren. „Dies muss selbstverständlich in Vereinbarkeit mit dienstlichen und sonstigen öffentlichen Interessen sowie unter Herstellung des Einvernehmens erfolgen“, hält Schnedl fest. „Durch die Möglichkeit der altersbedingten Herabsetzung der Auslastung von Richterinnen und Richtern wird dieser Berufsgruppe eine Teilzeitmöglichkeit eröffnet, die allen anderen Berufsgruppen de facto schon lange offensteht. Damit wird den Bedürfnissen der Praxis entsprochen.“
„Die Arbeit öffentlich Bediensteter ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und essentiell für das Funktionieren des Gemeinwesens. Die GÖD setzt sich weiterhin mit aller Kraft dafür ein, dass die Rahmenbedingungen im Öffentlichen Dienst auch in Zukunft verbessert werden“, schließt Schnedl.
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