Wien (OTS) – „Krankenstandsmissbrauch ist jährlich ein großer Schaden für Krankenkassen und Unternehmen. Die nun beschlossenen Maßnahmen setzen ein klares Zeichen für mehr Fairness, gegen Missbrauch und kommen allen Beitragszahlern zugute. Wir freuen uns, dass unsere Forderung heute umgesetzt wurde“, so WB-Generalsekretär Kurt Egger.
Heute wurde in der Hauptversammlung der ÖGK einstimmig ein entschiedenes Vorgehen gegen den Missbrauch von Krankenständen beschlossen. Bisher war die Datenlage dazu in Österreich dürftig und die Kontrolle und Aufzeichnungen von Krankenstandsmissbrauch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Umfrageergebnisse des Marktforschungsinstituts GfK ergeben, dass 7% bis 13% der Beschäftigten mindestens einmal im Jahr „blau“ gemacht haben.
„Es ist klar, dass kranke Mitarbeiter sich so lange auskurieren sollen, bis sie wieder gesund sind. Krankenstände jedoch zu missbrauchen, ist den Arbeitskollegen gegenüber unkollegial und bedeutet für die Krankenkassen und Unternehmer einen großen Schaden. Gerade in schweren wirtschaftlichen Zeiten müssen wir alles daransetzen, die Kassen zu entlasten“, so Egger.
Strengere Kontrollen bei Krankenstandsmissbrauch
Bisher ist die ÖGK von Arbeitgebern gemeldeten Verdachtsfällen nicht einheitlich nachgegangen. Das ändert sich nun. Versicherte, die sich den verordneten ärztlichen Anordnungen widersetzen und ein genesungsschädliches Verhalten an den Tag legen, müssen zur Kontrolle in die ÖGK. Sollte der Dienstgeber den Verdacht z.B. aufgrund eines Partyfotos des angeblich Kranken gegenüber der ÖGK geäußert haben, so ist dieser über die Durchführung der Kontrolle mit dem Versicherten zu informieren. Der Arbeitgeber wird aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht über den Gesundheitszustand informiert, sondern lediglich, dass eine Überprüfung stattgefunden hat. Zusätzlich eingeführt wurde ein rückwirkendes Ende der Arbeitsunfähigkeit bei Krankenstandsmissbrauch oder genesungsschädlichem Verhalten.
„Die gezielten Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt, um Krankenstandmissbrauch einzudämmen. Das ist im Sinne aller Beitragszahler und kommt Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugute“, so Egger abschließend.
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