Wien (OTS) – „Die heute veröffentlichte Stellungnahme des VfGH zur Vorlage des Ibiza-Videos in vollständiger und ungeschwärzter Form, stellt nicht nur – zum widerholten Male – Rechtssicherheit im parlamentarischen Untersuchungsausschuss her, es zeigt sich auch, dass die Argumentationskette der Auskunftspersonen, die sich bislang immer wieder entschlagen konnten, da sie sich auf die Wahrung der Rechte Dritter berufen haben, so nicht mehr ohne weiteres zur Kenntnis genommen werden kann, da ja der VfGH festhält, dass die pauschale Begründung unzureichend ist. Gerade gestern hat die Auskunftsperson Hofrätin Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda zwar von politischer Einflussnahme auf das Ibiza-Verfahren gesprochen, allerdings auch auf Nachfrage nicht sagen wollen, wer denn hier Einfluss genommen hat. Diese unbestimmte Aussage, wonach sie den Namen nicht nennen könne, weil dann nämlich ‚die Rechte Dritter‘ verletzt werden, scheint im Lichte der heutigen Entscheidung in einem anderen Licht und sollte künftig – auch vom Verfahrensrichter – anders beurteilt werden“, so heute der Fraktionsvorsitzende der FPÖ im Ibiza-Untersuchungsausschuss, NAbg. Christian Hafenecker in einer kurzen Stellungnahme.
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