Wien (OTS) – Die AK registriert heuer bundesweit rund 2.000 Beschwerden zur schwedischen Bank Klarna. Sie wickelt Transaktionen im Zahlungsverkehr ab, etwa den Kauf auf Rechnung für Online-Shops. KonsumentInnen berichten über eingemahnte offene Klarna-Rechnungen, obwohl sie die Ware/erste Rechnung nicht erhalten oder die Ware wieder an den Händler retourniert haben und vom Vertrag zurückgetreten sind. Klarna schickt rasch Mahnungen, schaltet häufig Inkassobüros/Anwälte ein. Zentrales Problem: keine Kommunikation und Problemlösung mit den KonsumentInnen.
Die KonsumentInnen erzählen in der AK Beratung: Die online bestellte Ware wurde nicht oder zu spät geliefert. Oder KonsumentInnen sind vom Kaufvertrag rechtswirksam zurückgetreten – Klarna beharrt auf Zahlung und schickt zusätzlich Mahnungen. „Es kommt sogar vor, dass ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro den geforderten Kaufpreis eintreibt – sie verrechnen hohe Spesen. Das schnalzt die Kosten für die Betroffenen nochmals in die Höhe“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.
KonsumentInnen berichten auch, dass sie noch gar keine Rechnung erhalten haben, aber bereits eine Mahnung von Klarna, obwohl die Zahlung noch nicht fällig war. „Es hapert offenbar in der Kundenkommunikation. Betroffene schildern, dass sie an Klarna schreiben und oft automatisierte Rückmeldungen erhalten, dass eine Antwort folge. Doch es kommt keine – stattdessen kann es sein, dass die strittige Forderung einfach weiter betrieben wird und ein Inkassobüro eingeschalten wird“, erzählt Zgubic.
Die AK hat mit Schreiben an Klarna wenig Erfolg, weil es keine Antworten mit kundenorientierten Lösungen gibt. „Erst wenn wir beim Inkassobüro oder Anwalt intervenieren, gibt es Lösungen. Aber es ist nicht einzusehen, dass es so weit kommen muss“, sagt Zgubic.
Ein Beispiel aus der AK Wien Beratung: Frau S. hatte ein stillgelegtes Kundenkonto bei einem US-Online-Shop. Plötzlich erhielt sie von Klarna eine Zahlungsaufforderung plus Mahnung über 98 Euro. Frau S. war sich sicher, nichts bestellt zu haben. Trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Versuche zur Aufklärung der Angelegenheit kam ein Schreiben eines Inkassobüros, wenig später die Zahlungsaufforderung über einen Rechtsanwalt. Erst das AK Schreiben an den Anwalt zeigte Erfolg – Frau S. musste nicht zahlen.
„Klarna soll die Beschwerden von KonsumentInnen ernst nehmen. Dazu ist ein kompetenter Kundenservice notwendig“ so Zgubic. Außerdem ist Klarna als Zahlungsinstitut verpflichtet, aktiv Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzubieten. „Diese Information findet sich im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die darin erwähnte Beschwerdestelle in Schweden ist für österreichische Konsumentinnen und Konsumenten keine kundenfreundliche Variante.“ (Forts.)
Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.
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