Wien (OTS) – Das Finanzministerium verlängert das Hilfsinstrument des Umsatzersatzes bis Ende des Jahres, um jenen Betrieben, die auf staatliche Anordnung weiterhin geschlossen bleiben, die Umsätze zu ersetzen. „Die Maßnahmen, die wir jetzt setzen, haben unmittelbare Auswirkungen, ob und wie schnell wir 2021 wieder in allen Bereichen aufmachen können. Das hat Auswirkungen auf unser Wachstum, auf Arbeitsplätze und das Überleben von Unternehmen. Und natürlich auch auf das Budget, die Verschuldung und den Staatshaushalt“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Dezember-Umsatzersatz
Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Dezember-Umsatzersatz ab 16. Dezember.
Rückblick Umsatzersatz
Seit 23. November kann der Umsatzersatz für die nachträglich geschlossenen Betriebe beantragt werden. Gastronomie und Hotellerie konnten schon seit 6. November beantragen. In den ersten drei Wochen sind in Summe 71.886 Anträge in einem Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden Euro eingegangen. Davon sind bereits 828 Millionen Euro ausgezahlt. Bei beiden Instrumenten, also Fixkostenzuschuss (I+II) und Umsatzersatz, sind mittlerweile Anträge von mehr als 2 Milliarden Euro eingegangen. Davon ist mehr als 1 Milliarde bereits an die Unternehmen geflossen.
„Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Daher verlängern wir auch jetzt den Umsatzersatz einmalig bis zum Ende des Jahres auf einem Niveau von 50 Prozent. Hier rechnen wir mit Kosten in der Höhe von 1 Milliarde Euro. Ab 2021 tritt der Fixkostenzuschuss an diese Stelle“, resümiert Finanzminister Gernot Blümel die Hilfen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Finanzen