Taschner: Weiterentwicklung der neuen Oberstufe zur semestrierten Oberstufe

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die Neue Oberstufe (NOST) soll ab dem nächsten Schuljahr 2021/22 auf Grundlage der Evaluationsergebnisse zur „semestrierten Oberstufe“ weiterentwickelt werden. Laut einem Gesetzesentwurf, der heute auf der Tagesordnung des Ausschusses für Unterricht stand, sollen damit Semesterprüfungen bei einem Fünfer nur noch ein- statt bisher zweimal wiederholt werden dürfen. Die Zeiträume für die Prüfungen sind zentral vorgegeben und ein Mitschleppen von Fünfern bis zum Schulabschluss soll nicht mehr möglich sein. Das erläuterte heute, Mittwoch, ÖVP-Bildungssprecher Abg. Univ.Prof. Dr. Rudolf Taschner anlässlich der Sitzung des Unterrichtsausschusses.

Nach den neuen Regelungen darf ein Schüler mit einem „Nicht genügend“ oder einer Nichtbeurteilung im Semesterzeugnis in einem Fach, das auch in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist, aufsteigen. Bisher war das auch bei zwei Fünfern möglich. Mit einem Beschluss der Klassenkonferenz kann einmalig auch bei zwei (statt bisher drei) „Nicht genügend“ in den Semesterzeugnissen der Aufstieg in die nächste Klasse erfolgen, falls er nicht schon im Jahr davor einen Fünfer in dem Pflichtgegenstand hatte.

Eine weitere Änderung betrifft die sogenannten „Parkplatzprüfungen“: Bis jetzt konnten Schüler einen Fünfer bis zur Matura „mitschleppen“, wodurch es im Extremfall sogar kurz vor den abschließenden Prüfungen zur Beendigung des Schulbesuchs gekommen sei. „Das soll jetzt nicht mehr passieren können“, so Taschner. Die Neuregelung sieht grundsätzlich vor, dass man etwaige Fünfer des alten Schuljahres innerhalb der ersten vier Wochen ausgebessert haben muss. Schafft man das nicht, muss man das Schuljahr wiederholen. Ausnahme: Man darf – wie bei jedem Aufstieg in die nächste Klasse möglich – einen Fünfer aus der 7. Klasse AHS bzw. 4. Klasse BHS ins Abschlussjahr mitnehmen, der dann auch nicht ausgebessert werden muss, wenn man im Jahr davor kein „Nicht genügend“ in diesem Fach hatte. Die Abschlussklasse selbst muss dann positiv abgeschlossen werden, damit man zur Matura antreten darf. Die „semestrierte Oberstufe“ sollen ab 2021/22 in Kraft treten. Jene Jahrgänge und Klassen, die bereits mit der NOST arbeiten, können bis zur Matura im alten System bleiben.

E-Learning Schulversuche sollen ins Regelschulwesen übergeführt werden

Ebenfalls Thema im Ausschuss war die Überführung der bisherigen E-Learning-Schulversuche in das Regelschulwesen. Taschner: „Die Maßnahmen zur Bewältigung der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Unterricht in verschiedensten Formen Einzug gehalten hat. Die Schulen und die Lehrpersonen haben bewiesen, dass sie den Umgang mit und den Einsatz von neuen Technologien bestens beherrschen.“

Neue Generation Erasmus+

Mit dem Jahr 2021 wird zudem eine neue Generation des EU-Programms Erasmus+ starten. Die bisherige „klassische“ Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden und Personal wird durch mehrere neue Elemente erweitert, die künftig im Rahmen eines einzigen Förderansuchens beantragt und in der Folge flexibel verwaltet werden können: Kurzzeitmobilitäten sollen von den Schulen und Hochschulen selbst abgewickelt werden. „Das neue Programm sieht eine deutliche Ausweitung der Möglichkeiten für Schulen und Hochschulen im Sinne einer Stärkung innovativer Lehr- und Lernformate vor“, so Taschner, sich abschließend auch mit den neuen Maturavorgaben zufrieden zeigte. Die von Bildungsminister Faßmann in diesem Zusammenhang präsentierten Maßnahmen sind die richtigen Antworten auf die schwierige Situation in Pandemiezeiten.

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