„profil“: Betrug bei Wirtschaftskammerwahl in mehreren Bundesländern

Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin „profil“ veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe neue Details zum Wahlbetrug bei der Wirtschaftskammerwahl im März. Demnach ermittelt die Staatsanwaltschaft Linz nun gegen den Chef einer oberösterreichischen Pflegeagentur, der im Fachgruppenausschuss der Kammer sitzt. Der Verdacht: Fälschung und Täuschung bei einer Wahl.

„profil“ zitiert aus der „Niederschrift über das Abstimmungsergebnis für die Fachgruppe Personenbetreuung“: „Die Spartenwahlkommission hat eine signifikante Häufung von Vorzugsstimmen für Hrn. [Name anonymisiert] festgestellt, wobei es auffallende Ähnlichkeiten bei den Schriftbildern, mit denen diese Vorzugsstimmen vergeben wurden, gegeben hat.“ Die Ermittler vermuten, dass Mitarbeiter der Agentur die Stimmzettel der Pflegerinnen im Sinne des Chefs ausgefüllt haben – ohne das Wissen der Frauen.

Eine tschechische Pflegerin, die mit der Agentur des Kammerfunktionärs zusammenarbeitet, erhärtete den Verdacht in ihrer Einvernahme: Eine Mitarbeiterin der Agentur sei mit einem Zettel zu ihr gekommen: „Sie hat mir gesagt, ich soll unterschreiben. Ich habe sie gefragt, was das ist. Sie hat gesagt: wegen Wahlen. Ich habe ihr gesagt: Ich darf hier nicht wählen, ich bin aus Tschechien. Sie hat dann gesagt, das ist nur intern für die Agentur.“ Die Pflegerin sagte weiter aus, sie habe bestimmt keinen Stimmzettel „ausgefüllt oder angekreuzt“. Die Mitarbeiterin der Agentur habe ihr „nicht erklärt, wofür das ist“: „Sie hat mit mir Slowakisch gesprochen. Ich habe nur unterschrieben, weil sie mir gesagt hat, ich soll unterschreiben.“ Die Agenturmitarbeiterin habe den Zettel (die Wahlkarte, Anm.) dann „wieder mitgenommen“.

Auch in anderen Bundesländern gibt es Betrugsvorwürfe: Fünf kroatische Pflegerinnen erzählten „profil“ erstmals, wie sie in der Steiermark, in Tirol und im Burgenland zu Unterschriften gedrängt wurden. Eine 24 Stunden-Betreuerin berichtet, dass die Mitarbeiterin einer steirischen Agentur ihr ein „WKO-Papier“ mit den Worten hingehalten habe, „dass ich unterschreiben soll“. Den Text „zu lesen und zu verstehen“ sei „nicht notwendig“, sei ihr beschieden worden.

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