SPÖ-Yildirim: „Wenn man den Parlamentarismus ernst nimmt, kann man auch Zustimmung gewinnen“

Wien (OTS/SK) – SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim begrüßt, dass in den straf- und zivilrechtlichen Teil des „Hass im Netz“-Gesetzes die Kritikpunkte aus der Begutachtung eingearbeitet wurden. „Das Gesetz wurde massiv aufgebessert, nachdem hier von der üblichen türkis-grünen Vorgehensweise des Gesetz-Schnellverfahrens abgesehen und die Begutachtung ernstgenommen wurde. Wenn man den Parlamentarismus ernst nimmt, kann man auch Zustimmung gewinnen“, führt die Abgeordnete aus, die der Gesetzesvorlage im Ausschuss zustimmt. ****

Kritikpunkte gibt es für Yildirim jedoch weiterhin: „Der arbeitsrechtliche Teil beinhaltet noch immer, dass die ArbeitgeberInnen verpflichtet sind, ohne Rücksprache mit ihren ArbeitnehmerInnen Löschungen für Inhalte zu beantragen, die die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen verletzen. Wir wollen, dass dies nur mit Zustimmung der ArbeitnehmerInnen geschehen kann, es geht hier schließlich um ihre Persönlichkeitsrechte.“

Auch die Reduktion des Strafmaßes bei Upskirting von einem Jahr auf sechs Monate ist für die Abgeordnete unverständlich: „Es geht hier um einen Angriff auf die sexuelle Integrität der Frau, das Strafmaß von einem Jahr ist angemessen. Mit der Reduktion wird es in die Richtung von Bagatelldelikten gerückt. Das ist genau die Einstellung, die mit solchen Gesetzen bekämpft werden sollte.“

Zuletzt betont Yildirim, dass auch die Ressourcen der Justiz ausgebaut werden müssen, um den zusätzlichen Aufwand durch dieses Gesetz stemmen zu können. „Die Standesvertretungen fordern 70 zusätzliche Planstellen für richterliches Personal, damit das Paket angemessen umgesetzt werden kann. Auch in diese Richtung hat sich in der Regierung noch nichts bewegt“, schließt die Abgeordnete. (Schluss) up/mp/sd

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