Wien (OTS) – Seit Wochen sind kolportierte Inhalte des Entwurfs zur UG Novelle in aller Munde. Bereits Anfang des Semesters hat die Österreichische Hochschüler*innenschaft in umfangreichen Positionspapieren Stellung zu den einzelnen Punkten des UG bezogen. “Unser bildungspolitisches Referat hat hier großartige Arbeit geleistet”, so ÖH Vorsitzende Sabine Hanger. “In kürzester Zeit wurden starke Standpunkte herausgearbeitet, die auch schon in mehreren Gesprächsrunden mit dem Ministerium diskutiert wurden.”
Vor allem die an die Öffentlichkeit gedrungene Information rund um die Einführung einer Mindeststudienleistung führt zu Unsicherheit unter den Studierenden. Nach neuen Informationen seien die Kriterien seit dem ersten Vorschlag jedoch heruntergesetzt worden. “Wir haben uns gegenüber des Ministeriums von Anfang an kritisch gegenüber einer Mindeststudienleistung geäußert und detailliert aufgezeigt, welche Probleme sich dadurch ergeben können. Nun freuen wir uns natürlich, dass wir hier bereits vor dem offiziellen Start der Begutachtung einen nicht unerheblichen Erfolg feiern können”, so Hanger. “Das zeigt, dass unsere Bedenken vor allem hinsichtlich jener Studierender mit Doppelbelastungen gehört und ernstgenommen wurden.”
Die ÖH spreche sich trotz dessen weiterhin gegen die Einführung einer Mindeststudienleistung aus. Neben anderer Dinge sei hieran auch die ungleiche Verteilung von ECTS und Arbeitsaufwand in Österreichs Studiengängen problematisch und die Folge einer Exmatrikulation als Konsequenz viel zu drastisch, da sie lebenslang gelte und nicht reversibel sei, so Julian Unterweger, bildungspolitischer Referent der ÖH. “Hier einen Vergleich anzustellen, macht so keinen Sinn. Zuerst braucht es eine österreichweite Harmonisierung der ECTS-Punkte.”
Dies gelte jedoch nicht nur bezüglich der Mindeststudienleistung. Generell müsse endlich eine Gleichstellung des Arbeitsaufwandes pro ECTS-Punkt erreicht werden.
“Curricula müssen so gestaltet werden, dass die Verteilung der ECTS-Punkte auch wirklich dem Arbeitsaufwand entspricht. Deswegen fordern wir dies explizit gesetzlich vorzuschreiben und kontinuierliche Evaluierungen der bestehenden Curricula, bei denen dies überprüft werden soll”, so Unterweger weiter.
Darüber hinaus gäbe es einen weiteren besonders wichtigen Punkt, um den Studierenden den Studienalltag zu erleichtern, so Hanger. “Bisher war es bei Anrechnungen von Leistungen zwischen verschiedenen Studien so, dass eine Gleichwertigkeit der Leistungen von Seiten des*der Studierenden nachgewiesen werden muss.” Hier wolle die ÖH eine Beweislastumkehr erwirken, damit zukünftig nicht mehr die Studierenden eine Gleichwertigkeit nachweisen müssen, sondern die Universität eine Nicht-Gleichwertigkeit zwischen den Leistungen, wenn sie eine Anrechnung verwehren wollen. “Dies würde zu einer Erleichterung im Studium führen, die wir Studierende täglich spüren würden”, so Hanger.
Aber auch das Thema Corona wird im Positionspapier nicht ausgespart. Die plötzliche Schließung der Hochschulen im vergangenen Sommersemester habe gezeigt, wie wichtig eine Verankerung von Regelungen für einen gesicherten Lehr- und Prüfungsbetrieb in Krisensituationen sei.
“Studierende dürfen in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie zukünftig nicht mehr vor so vielen Fragezeichen stehen”, sind sich Hanger und Unterweger einig.
ÖH wendet sich mit offenem Brief an Minister
“Um so kurz vor Veröffentlichung des Entwurfs und vor allem unter Bezugnahme der neuen Informationen rund um die Mindeststudienleistung nochmals auf die Dringlichkeit unserer Bedenken hinzuweisen, haben wir uns bereits heute morgen in einem offenen Brief direkt an Wissenschaftsminister Faßmann gewandt. Wir werden in den folgenden Gesprächen und Verhandlungen weiterhin alles geben, um das Beste für Österreichs Studierende herauszuholen!”, stellt Hanger abschließend klar.
Hier geht es zum offenen Brief:
https://www.oeh.ac.at/file/43226/download?token=8hSfs1aQ
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