FPÖ – Kickl fordert Verbot von Zwangstestungen und Zwangsimpfungen

Wien (OTS) – Seine Kritik an den von der Regierung geplanten Zwangstestungen, die derzeit noch unter der euphemistischen Bezeichnung „Massentestungen“ firmieren, erneuerte heute FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl und erinnerte daran, dass die Freiheitlichen bereits letzten Freitag einen dementsprechenden Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht haben. Zwangstestungen seien die Vorstufe zu Zwangsimpfungen und müssten daher verboten werden, betonte Kickl.

Bundeskanzler Kurz kündigt für die Zeit nach dem 7. Dezember 2020 als Bedingung für eine Aufhebung des „Lockdowns“ Testungen nach dem Vorbild der Slowakei an, d.h. Massentestungen für alle Bevölkerungsschichten vom 10. bis zum 65. Lebensjahr. „In der Slowakei werden die Testungen mit Sanktionen verknüpft. Wer sich nicht testen lassen möchte, wird in Zwangsquarantäne geschickt“, erläuterte Kickl. „Das trauen sich Bundeskanzler Sebastian Kurz und seine schwarz-grüne Regierung zwar derzeit noch nicht offiziell verkünden, aber wenn man sich die Aktionen rund um die Corona-App im Frühjahr 2020 in Erinnerung ruft, dann könnte hier durchaus der Versuch einer Verpflichtung herauskommen. Wenn aber verpflichtende Testungen kommen, dann sind auch verpflichtende Impfungen mittelfristig nicht mehr auszuschließen“, warnte der freiheitliche Klubobmann. Zudem würden Testungen an symptomlosen Personen jedem epidemiologischen Grundsatz widersprechen.

Kickl forderte daher ein gesetzliches Verbot von Zwangstestungen und Zwangsimpfungen in Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen, eine Novellierung des § 17 Abs 3 und 4 Epidemiegesetz, die Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen gesetzlich verbietet, und eine Novellierung des Impfschadengesetzes, die alle Schäden durch freiwillige und angeordnete Impfungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen umfasst.

Kritik übte Kickl auch am Fünf-Punkte-Plan der SPÖ-Vorsitzenden Rendi-Wagner zu den Massentestungen. Wenn sie etwa niederschwellige und wohnortnahe Impfaktionen verlange, könne dies auch bedeuten, dass etwa ÖVP- und SPÖ-Bürgermeister mitmischen und im Sinne der örtlichen Gesundheitspolizeikompetenz Druck ausüben könnten. Die von ihr verlangte Priorisierung wiederum könne einen Impfzwang bedeuten. Und die zentrale Überwachung über Corona-App und E-Impfpass setzte nicht den Herdenschutz um, sondern die obrigkeitsstaatliche Herden-Hütung. Rendi Wagner erweise sich hier mehr „Systemvertreterin“ und Lobbyistin der multinationalen Impf- und Pharmakonzerne denn als Oppositionspolitikerin. Und sie verschleiere bewusst als langjährige Sektionschefin, die unter anderem auch für das Epidemiegesetz zuständig war, dass § 17 Abs 3 und 4 die Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungs- und Berufsgruppen seit vielen Jahren festlegen und auch auf Covid-19-Impfungen anwendbar machen.

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