Parlament: Medienberichterstattung aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss im Camineum der Nationalbibliothek

Wien (PK) – Der Ibiza-Untersuchungsausschuss wird künftig im Camineum der Nationalbibliothek stattfinden, wobei auch für MedienvertreterInnen ein adäquates Raumangebot im Ausschusslokal Camineum sowie in den Lokalen 1 bis 3 im Pavillon Bibliothekshof zur Verfügung steht.

Eine Vorab-Akkreditierung für MedienvertreterInnen ist nicht erforderlich. Der Zugang zum U-Ausschuss-Bereich ist für MedienvertrerInnen ausschließlich über den Pavillon Bibliothekshof möglich. Zutritt wird Mitgliedern der Vereinigung der ParlamemtsredakteurInnen sowie MedienvertreterInnen gewährt, die einen gültigen Presseausweis oder ein Akkreditiv eines Medienunternehmens vorweisen können.

Arbeitsplätze für MedienvertreterInnen

Für VertreterInnen der Medien stehen im Ausschusslokal Camineum sowie in drei angrenzenden Medienräumen, in die die Sitzungen als Livestream übertragen werden, Arbeitsplätze zur Verfügung. Via Livestream wird das Geschehen aus dem Camineum in die Lokale 1 bis 3 im Pavillon Bibliothekshof auf Großbildschirme übertragen – wobei für schreibende MedienvertreterInnen vorwiegend die Lokale 2 und 3 mit Sitzplätzen und Tischen und das Lokal 1 für Foto- und Kamerateams zur Verfügung stehen. Die Medienarbeitsplätze sind in einem den COVID-19-Regeln entsprechenden Abstand eingerichtet sowie mit einer ausreichenden Anzahl an Steckdosen versehen; ein leistungsstarkes WLAN ist vorhanden.

Für den Zutritt zu den drei Medienräumen gelten in Unterscheidung zum Ausschusslokal zwecks Wahrung einer redaktionsähnlichen Umgebung jene Kriterien, die zuletzt anlässlich des BVT-Untersuchungsausschusses gemeinsam mit der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen festgelegt worden sind.

Der Begriff Medienvertreter leitet sich dabei aus der Geschäftsordnung ab, darüber hinaus sind die Bestimmungen des Mediengesetzes und des Journalistengesetzes zu berücksichtigen. Grundsätzlich werden darunter hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten zu verstehen sein, die über das Geschehen berichten. Ein Presseausweis allein oder ein Akkreditiv eines Medienunternehmens für den U-Ausschuss im Allgemeinen begründen noch nicht zwingend eine Zuordnung unter diesen Begriff und einen Zutritt zu den beiden Medienräumen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien oder Behörden, Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien oder Interessensvertretungen sind grundsätzlich vom Zutritt zum Medienraum ausgeschlossen. Bei Zweifelsfragen kommt der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen beratende Funktion zu.

Zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus gelten weiter besondere Vorkehrungen. So besteht auch für MedienvertreterInnen in den Gebäuden eine Verpflichtung zum Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes.

Die Medienbereiche in den Lokalen 1 bis 3 stehen den MedienvertreterInnen 60 Minuten vor Beginn der Beratungen im Untersuchungsausschuss offen sowie bis 30 Minuten nach deren Abschluss.

Presspoint im Lokal 3

Im Lokal 3 wird ein Presspoint eingerichtet. In diesem Raum ist ein fixes Setting vorhanden – mit Sitz- und Schreibgelegenheiten für MedienvertreterInnen und einem Podest für Foto- und Film-Kameras. Die Übertragung des Livestreams aus dem U-Ausschuss in den Lokalen 1 bis 3 wird bei Pressestatements jeweils unterbrochen. Zu den Zeiten, in denen keine medienöffentlichen Ausschussverhandlungen stattfinden, werden die Pressestatements im Presspoint auf Monitore in alle Bereiche übertragen, in denen sich MedienvertreterInnen aufhalten (mit Ausnahme des Camineums).

Foto- und Filmmöglichkeiten gibt es beim Presspoint im Lokal 3 sowie im Bereich des Eingangs zum Ausschusslokal Camineum. Statement- und Interviewmöglichkeiten gibt es ausschließlich beim Presspoint im Lokal 3. In den Gängen im Bereich der U-Ausschussörtlichkeit ist das Fotografieren und Filmen insbesondere aus Sicherheitsgründen nicht zulässig und da es zu Drucksituationen kommen könnte. Für die Bereiche, in denen gefilmt und fotografiert werden darf, wird ausdrücklich auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte hingewiesen.

Ton- und/oder Bild-Aufnahmen der Live-Übertragung in den Medienräumen sind untersagt – wie auch Ton- und/oder Bild-Aufnahmen im Ausschusslokal Camineum selbst, sofern nichts anderes bestimmt ist (Kameraschwenk).

Im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Hausordnung kann die bzw. der Vorsitzende – wie auch bei bisherigen Untersuchungsausschüssen – mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Auskunftsperson einen Kamera- bzw. Fotoschwenk außerhalb der laufenden Sitzungen genehmigen. Dieser findet vor, nach oder in einer Unterbrechung einer Sitzung statt, insbesondere vor Beginn der Befragung der Auskunftsperson. Im Ausschusslokal soll ein entsprechender Abstand zu den Auskunftspersonen eingehalten werden. Die Kameraschwenks werden mitunter getrennt nach Film und Foto durchgeführt.

Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Hingewiesen wird darauf, dass die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien nicht zulässig ist, wenn dadurch schutzwürdige Interessen einer oder eines Betroffenen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf Namen und andere Angaben, die zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen führen können.

Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen sind grundsätzlich medienöffentlich. Nur aus besonderen, gesetzlich geregelten Gründen kann die Medienöffentlichkeit ausgeschlossen werden. Einen Ausschluss der Medienöffentlichkeit kann eine Auskunftsperson beantragen, der Verfahrensrichter, der Verfahrensanwalt oder ein Mitglied des Untersuchungsausschusses. Die Entscheidung darüber trifft die bzw. der Vorsitzende.

Organisatorisches

Um einen barrierefreien Zutritt für MedienvertreterInnen mit Behinderung sicherstellen zu können, bitten wir die Betreffenden, sich vorab beim Medienservice zu melden:
medienservice@parlament.gv.at. (Schluss) keg/red

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