Wien (OTS) – Neben Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie erhalten nun auch Handelsbetriebe einen Umsatzersatz für die Zeit, in der sie nicht aufsperren dürfen. Konkret kommt es für Handelsunternehmen abhängig von Rohaufschlag, möglicher Saisonalität und Verderblichkeit der Ware, Umsatz/Ertrag-Relation und Wahrscheinlichkeit von Aufholkäufen zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Staffelung der Umsatzentschädigung von 20 bis 60 Prozent. „Der erweiterte Umsatzersatz sowie der Fixkostenzuschuss II sorgen dafür, dass wir Händlerinnen und Händler wieder eine Zukunftsperspektive haben“, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Das ist gut, richtig und wichtig.“
Und Trefelik weiter: „Der österreichische Handel ist sehr vielfältig und breit aufgestellt. Daher ist die Differenzierung auch durchaus nachvollziehbar.“ In einem nächsten Schritt müsse es, wie angekündigt, auch eine Lösung für die indirekt betroffenen Betriebe -insbesondere den Großhandel – geben.
An die Konsumentinnen und Konsumenten appelliert der Sprecher des österreichischen Handels, ihre Einkäufe bei den Online-Angeboten der Händler ihres Vertrauens in Österreich zu tätigen – „regional einkaufen geht auch digital“ – oder Weihnachtsgeschenke nach Ende des Lockdowns in den Geschäften im ganzen Land zu erwerben. (PWK567/JHR)
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