St. Pölten (OTS/NLK) – Am 20. November 1989 wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Darin werden Kindern eigenständige Rechte zugesichert, wie etwa das Recht auf Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Bildung. Familien- und Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister weist darauf hin: „Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, wo sich Familien an die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns anpassen müssen und oft in finanziell oder psychisch angespannte Situationen geraten, ist es mir ein Anliegen auf den Internationalen Tag der Kinderrechte hinzuweisen.“
Dass die Kinderrechte sowie das Gewaltverbot in der Verfassung Verankerung fanden, war ein wichtiger Schritt in Niederösterreich und Österreich. „Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, dass Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene über die Kinderrechte informiert werden und entsprechende Anlauf- und Beratungsstellen finden, wie zum Beispiel die NÖ Kinder- & Jugendanwaltschaft (www.kija-noe.at)“, betont die Landesrätin.
„Im Familienland Niederösterreich setzen wir alles daran, um den Familien in dieser herausfordernden Zeit unter die Arme zu greifen. Entsprechende Unterstützungsleistungen wie der Familienhärteausgleich sollen möglichst rasch und unkompliziert dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden, nämlich bei den Familien“, weist Teschl-Hofmeister auf konkrete Unterstützungsmaßnahmen hin.
Nähere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at, NÖ Familienland GmbH, Karin Feldhofer, Telefon 02742/9005-13484, E-Mail karin.feldhofer@noel.gv.at, www.noe-familienland.at
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