Wien (OTS) – „Die Regierung ist offensichtlich doch noch zur Einsicht gekommen, dass sie nur die Eltern bestraft, wenn sie einen guten Vorschlag ablehnt, nur weil er von der Opposition kommt. Das freut mich“, sagt NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard, nachdem im heutigen Ministerrat eine Gesetzesänderung zum Kindergeld beschlossen worden war. Die Änderung sieht vor, dass es für Geburten im Jahr 2021 möglich sein soll, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld anhand des Einkommenssteuerbescheides oder des Einkommensnachweises 2019 zu beantragen, wenn das Einkommen in diesem Jahr höher ausgefallen ist als 2020. Eltern, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen hatten, sollen das also zumindest beim Kindergeld nicht spüren.
„Wir NEOS setzen uns schon seit Beginn der Krise dafür ein, dass das einkommensabhängige Kindergeld fairer ausgestaltet wird“, sagt Bernhard. „Obwohl Türkis-Grün unseren Antrag, auf dem jene Gesetzesänderung basiert, im Ausschuss Ende Oktober noch vertagt hat, wird er jetzt umgesetzt. Im Sinne der werdenden Eltern freut es uns sehr, dass Bundesministerin Aschbacher unsere Forderungen aufgegriffen hat – besser spät, als nie.“
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