Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Recht/Prozesse
13.11.2020
Wien – In Zusammenhang mit Schuldverschreibungen der deutschen Infinus Gruppe, über die im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG („UNIQA Österreich“) als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG („FinanceLife“) eingebracht worden. Die behaupteten Ansprüche stammen aus dem bereits im Jahr 2011 beendeten Deutschlandgeschäft der FinanceLife. Die Klage wurde von einer deutschen Zweckgesellschaft eingebracht. Der Klagsbetrag ist rund EUR 3,9 Millionen. In der Klage ist ein Vorbehalt der möglichen Geltendmachung von Ansprüchen weiterer Anleger enthalten (in der Klage ohne Betrag; insgesamt hat die Klägerin außergerichtlich Ansprüche in bis zu mittlerer zweistelliger Millionen Euro Höhe erhoben); außerdem werden von weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche behauptet.
FinanceLife, die im Jahr 2016 mit UNIQA Österreich als übernehmender Gesellschaft verschmolzen wurde, stand mit Gesellschaften der Infinus Gruppe in Geschäftsverbindung, indem FinanceLife mit Gesellschaften der Infinus Gruppe Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen abschloss. Mit Anlegern in Infinus Schuldverschreibungen bestand keine Geschäfts- oder Vertragsbeziehung. Die Anleger erleiden in der Insolvenz der Gesellschaften der Infinus Gruppe einen Forderungsausfall. Die Klägerin behauptet, dass FinanceLife durch den Abschluss der Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen zum Schaden der (durch die Insolvenz geschädigten) Infinus Anleger beigetragen habe. UNIQA Österreich hatte sich schon im Jahr 2011 aus strategischen Gründen aus dem gesamten Deutschlandgeschäft zurückgezogen und seitdem keine Versicherungsverträge mehr mit der Infinus Gruppe abgeschlossen.
Nach Ansicht von UNIQA Österreich sind die in der Klage und außergerichtlich erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen gänzlich unbegründet und die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt. UNIQA Österreich wird daher die behaupteten Ansprüche bestreiten und alle anderen UNIQA Österreich rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche ergreifen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
Emittent: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
FAX:
Email: investor.relations@uniqa.at
WWW: http://www.uniqagroup.com
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. UNIQA Insurance Group AG