Wärmestube ja, Pfarrcafe nein: Kirchliches Leben im Lockdown

Wien (KAP) – Seit Dienstag ist der zweite Corona-Lockdown in Kraft und er bringt für das kirchliche Leben große Einschränkungen. Anders als beim ersten Lockdown, wo es keine öffentlichen Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen gab, bleiben aber jetzt die „unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens möglich“, wie die Bischofskonferenz bereits im Vorfeld der Verschärfungen betont hat. So sind öffentliche Gottesdienste mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen weiter möglich. Abgesagt bzw. verschoben werden hingegen Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen, sowie die meisten kirchlichen Veranstaltungen wie etwa das Pfarrcafe, Bibelkreise, Einkehrtage und Bildungsveranstaltungen. Weiter zulässig sind karitative Aktionen wie die Wärmestube, Lebensmittelausgaben oder der Besuch in der Pfarrbibliothek.

Für die Feier der Gottesdienste und Sakramente hat die Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung erlassen, die seit Dienstag in Kraft ist. Die wichtigste Änderung bei den Schutzmaßnahmen betrifft den erhöhten Mindestabstand von 1,5 Metern. Darüber hinaus ist bei allen Gottesdiensten – also auch im Freien – ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Erlaubte Ausnahmen sind detailliert geregelt. Die Kirchen bleiben so wie beim Lockdown für das persönliche Gebet der Gläubigen grundsätzlich geöffnet. Gleichzeitig bieten die Diözesen Behelfe und Materialien an, um im privaten Kreis als „Hauskirche“ den Glauben zu praktizieren. Darüber hinaus wird empfohlen, religiöse Sendungen und Angebote im ORF und in privaten sowie kirchlichen Medien zu nützen.

Daneben hat die Bischofskonferenz gemeinsam mit den Diözesen eine Konkretisierung erarbeitet, die auflistet, inwiefern und unter welchen Bedingungen auch andere kirchliche Veranstaltungen während des Lockdowns möglich sind. Eine Kathpress-Recherche zeigt, dass das meiste davon „nicht in physischer Präsenz möglich ist“: Das betrifft Kinder- und Jugendgruppen (Jungschar, Ministrantenstunden, Pfadfinder) genau so wie die Erstkommunion- oder Firmvorbereitung. Abgesagt müssen sie deswegen aber nicht sein. „Bitte alle vorhandenen verantwortbaren Möglichkeiten nutzen: Telefon, Video, Gespräch über den Gartenzaun…“, hält dazu beispielsweise die Erzdiözese Wien in ihren Richtlinien fest.

Ähnlich ergeht es allen anderen seelsorglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aber auch im Freien: Einkehrtage, Bildungsveranstaltungen, Gebetskreise, Bibelrunden können alle nicht in persönlicher Anwesenheit und Nähe erfolgen. Ausfallen müssen auch das beliebte Pfarrcafe nach dem Gottesdienst, Adventmärkte und Chorproben. Auch Fußwallfahrten sind bis auf Weiters „nicht zulässig“, heißt es ausdrücklich.

Karitatives Wirken bleibt aufrecht

Demgegenüber bleibt das karitative Wirken der Kirche weiterhin aufrecht: „Gerade in der derzeitigen Situation ist es wichtig, dass hilfsbedürftige Menschen Unterstützung finden! Entsprechende Angebote können und sollen durchgeführt werden“, heißt es dezidiert in den Richtlinien der Erzdiözese Wien. Aus diesem Grund können die von der Caritas organisierten und in den Pfarren durchgeführten Wärmestuben durchgeführt werden. Ebenso sind Lebensmittelausgaben in Sozialmärkten oder im Rahmen der Caritas-Aktion „LeO“ (Lebensmittel und Orientierung) nicht nur möglich, sondern aufgrund der sozialen Auswirkungen der Pandemie „noch stärker nachgefragt als bisher“, wie die Caritas gegenüber Kathpress bestätigte. Freilich, die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht sind auch hier einzuhalten.

Weiterhin offen bleiben auch die rund 700 Pfarrbibliotheken in ganz Österreich. Ihr Angebot bleibt eine wertvolle Hilfe in der Zeit des Lockdowns.

Damit das eingeschränkte kirchlichen Leben in den Pfarrgemeinden weiterhin eine organisatorische Basis hat, dürfen „berufliche bzw. dienstliche Zusammenkünfte unter physischer Anwesenheit der Teilnehmer am gleichen Ort nur dann stattfinden, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind“. Daher sollen pfarrliche Sitzungen des Pfarrgemeinderats oder des pfarrlichen Vermögens- und Verwaltungsrats „wenn irgendwie möglich per Telefon- bzw. Videokonferenz stattfinden oder andernfalls verschoben werden“, hält die Erzdiözese Wien fest.

(Weitere Infos: Rahmenordnung der Bischofskonferenz:
https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung;
Richtlinien der Erzdiözese Wien:
https://www.erzdioezese-wien.at/dl/OlmlJKJnLollJqx4MJK/20201103_Tabel
le_GD_VA_pdf)

((ende)) PWU/HKL
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