Wien. (OTS) – Voyeurismus im Angesicht eines brutalen, verabscheuungswürdigen Verbrechens hat im seriösen Journalismus keinen Platz. Diesem Berufsverständnis sind im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Terroranschlag von Wien die meisten Medien im Land nachgekommen, allerdings nicht alle. Es gab Fälle, in denen Videos veröffentlicht worden sind, auf denen zu sehen war, wie auf Menschen geschossen worden ist. „Niedere Instinkte unter dem Deckmantel der Information bedienen zu wollen, bedarf einer umgehenden Reaktion des Staates. Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp fordert daher, derartigen medialen Entgleisungen die Unterstützung mit Steuergeldern zu entziehen“, sagt Eike-Clemens Kullmann, Bundesvorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp. ++++
„Medienunternehmen, die Grundregeln ethischen Verhaltens am Altar der Eitelkeiten opfern, haben das Recht auf Presseförderung verwirkt. Die Bundesregierung wird daran zu messen sein, welche Schlüsse gezogen werden“, so Kullmann. Gleiches gilt auch für das Schalten von Inseraten. Bund, Länder und Gemeinden sollen damit dem Beispiel folgen, das bereits zahlreiche Firmen zeigen, indem sie ihre Anzeigen storniert haben.
Die Gewerkschaft ist stets für die Einhaltung der vom Österreichischen Presserat festgelegten ethischen Standards eingetreten. Gerade am Beispiel des mörderischen Anschlages in der Bundeshauptstadt zeigt sich, wie unersetzlich diese Regeln sind.
Terroristen durch Veröffentlichung ihrer Untaten eine Bühne zu bieten, ist aus Sicht der Journalistengewerkschaft unzulässig. „Wir appellieren daher an alle Medien in Österreich, es so zu halten, wie dies die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern nach dem Anschlag von Christchurch getan hat. Es darf keine Bilder von Attentätern, aber auch keine namentliche Erwähnung derartiger Verbrecher geben“, fordert Kullmann.
Um qualitätsvolle seriöse Berichterstattung künftig sicherstellen zu können, bedarf es außerdem einer entsprechenden personellen Ausstattung der Redaktionen. Um diese zu erreichen und dauerhaft zu gewährleisten, ist die Medienförderung in Österreich nicht nur massiv zu erhöhen, sondern unabdingbar an Qualitätskriterien zu binden. „Oberstes Kriterium muss hier die Verknüpfung mit Arbeitsplätzen sein, die klaren, in Kollektivverträgen festgelegten arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen zu unterliegen haben“, fordert Kullmann.
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