Aschbacher: Wir sichern mit CORONA HOME OFFICE kurzfristig bestmögliche Rahmenbedingungen

Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Pandemie und aufgrund der steigenden Bedeutung von Homeoffice Maßnahmen beschlossen, die das Arbeiten im Homeoffice bzw. das mobile Arbeiten für Beschäftigte und Unternehmen erleichtern sollen. Angesichts der aktuell rasant steigenden Infektionszahlen wurde unter Federführung von Arbeitsministerin Christine Aschbacher im Einvernehmen mit den Sozialpartnern beschlossen, dass die ursprünglich bis Endes des Jahres befristete Pendlerpauschale und Erweiterung des Unfallversicherungsgesetztes im Homeoffice bis März 2021 verlängert werden.

„Homeoffice hat im Zuge der COVID-19-Krise an Beschleunigung erlebt und neue Wege des Arbeitens eröffnet. Im Frühjahr ist der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice von 10 auf über 40 Prozent gestiegen. Angesichts der erneut drastisch steigenden Infektionszahlen ist es jetzt wichtig, dass wir bis in das kommende Jahr Rahmenbedingungen sicherstellen, die das Arbeiten zu Hause ermöglichen und Schutz für die Beschäftigten bereitstellen“, so Arbeitsministerin Christine Aschbacher.

„Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten ist in den letzten Monaten immer wichtiger geworden. Dadurch können wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mobil oder von zuhause aus weiterarbeiten. Ich befürworte daher jede Maßnahme, die den Menschen und Unternehmern hilft in diesen schweren Zeiten weiterarbeiten zu können und den Wirtschaftskreislauf am Leben zu erhalten“, so Finanzminister Gernot Blümel zu den Verlängerungen.

Die kurzfristigen Regelungen zum Corona-Homeoffice umfassen drei wesentliche Punkte: den Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Pendlerpauschale als weiterführende Aufwandsentschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einen organisatorischen Leitfaden unter wissenschaftlicher Begleitung.

„Wir stellen in den kommenden Wochen zwei Leitfäden zur Verfügung. Einerseits zum Thema „Ergonomie am Arbeitsplatz im Homeoffice“, da dies unter den jeweiligen Methoden empfohlen wird. Andererseits ein Leitfaden zu Spielregeln im Betrieb für Homeoffice und Mobiles Arbeiten, da aufgrund der neuen Situation neue Lösungsansätze gefordert sind. Beide Leitfäden sollen als Unterstützung in der Praxis für Betriebe und Beschäftigte zur Verfügung stehen“, sagt Aschbacher.

„Daher haben wir uns in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern sowohl auf die Verlängerung der Pendlerpauschale, als auch auf die Fortsetzung des Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice verständigt“, betont die Arbeitsministerin. „Beides sind zentrale Maßnahmen, die es uns ermöglichen, das Homeoffice zum Wohl der Beschäftigten und der Betriebe bestmöglich zu gestalten.“

Durch die Verlängerung kann die Pendlerpauschale in gleicher Höhe vom Arbeitgeber weiterhin gewährt werden, auch wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Homeoffice nicht zurücklegen.

„Ebenso ist es mir ein besonderes Anliegen, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Arbeit im Homeoffice sicher fühlen. Es ist daher notwendig, dass wir den Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten im Homeoffice fortsetzen können“, meint Aschbacher.

Sozialminister Rudi Anschober: „Die geplanten Unterstützungsmaßnahmen sind ein wichtiger Baustein, um Home-Office sozial abzusichern. Wir müssen, um dem Coronavirus entschieden entgegenzutreten, physische Kontakte einschränken. Schon ein Drittel weniger soziale Kontakte reduziert das Infektionsrisiko um 50 Prozent. Daher ist Home-Office, wenn möglich, eine wesentliche Maßnahme in den kommenden Wochen.“

Beide Maßnahmen waren ursprünglich bis 31.12.2020 befristet. An einer nachhaltigen Homeoffice Regelung wird mit den Sozialpartnern weiter gearbeitet, sodass diese in der neuen Arbeitswelt nachhaltige Anwendung finden kann.

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