ANSCHOBER: Weg zur Ermöglichung von Antigentests im niedergelassenen Bereich seit Wochen in Zusammenarbeit mit ÄrztInnen vorbereitet

Wien (OTS) – Seit heute ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums „betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich“ in Kraft. Krankenversicherte Personen bzw. deren anspruchsberechtigte Angehörige können sich somit ab sofort auch bei niedergelassenen ÄrztInnen auf SARS-CoV-2 testen lassen. Voraussetzung ist, dass die zu testende Person selbst Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen. Zweite Voraussetzung ist die Bereitschaft von niedergelassenen Ärztinnen und Ärtzten mitzumachen, da dies freiwillig ist. Anschober: „Hier merken wir einen enormen Zuspruch -ganz viele Ärztinnen und Ärzte wollen in den nächsten Tagen und Wochen in diese neue Möglichkeit einsteigen. Das hilft uns bei unserer Arbeit zur Einschränkung der Pandemie sehr, denn dadurch werden Tests und Kontaktpersonenmanagement beschleunigt, die Hotline 1450 entlastet und Ärztinnen und Ärzte können noch stärker in dieser schwierigen Phase der kommenden Wochen mit unterschiedlichen Infektionskrankheiten ihrer Aufgabe im Interesse der PatientInnen nachkommen. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich, denn natürlich geht es bei der Bekämpfung der Pandemie auch um Tempo!“

Entsprechend der aktualisierten österreichischen Teststrategie ist zunächst ein Antigentest durchzuführen, der ein Ergebnis bereits in 15 Minuten liefert. Ein positiver Antigentest gilt als COVID-19-Verdachtsfall und muss unverzüglich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Bis auf Weiteres müssen positive Ergebnisse durch Antigentests zudem mittels PCR-Test bestätigt werden. Die Kosten für die Tests werden vom Bund übernommen und über die ÖGK abgerechnet. Die ÖGK bereitet derzeit die Abrechnungsnummer vor.

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Im Vorfeld gab es intensive Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärztekammer und vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Auch die Österreichische Gesundheitskasse war in die Vorbereitungen eingebunden. In den Gesprächen bemühten sich alle Beteiligten um eine rasche Umsetzung und eine gemeinsame Kommunikation an ÄrztInnen und PatientInnen. Ärztinnen und Ärzte können Antigentests entweder über die Bundesländer direkt, über ihre üblichen Kanäle zur Beschaffung zusätzlichen Ordinationsbedarfs oder über die Landesärztekammern beziehen. Über die Bundesbeschaffung GmbH sind bereits mehrere Produkte für abrufberechtige Institutionen wie die Ärztekammern, Apothekerkammern und die Bundesländer zum Preis von etwa 5 bis 7 Euro verfügbar.“

Dieses Vorgehen wird im Übrigen etwa in Niederösterreich von der Landesärztekammer begrüßt. Dr. Dietmar Baumgartner, Vizepräsident und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Niederösterreich: „Wir begrüßen, dass es nun die Möglichkeit gibt, dass die Kolleginnen und Kollegen nun auf freiwilliger Basis gleich direkt testen können. Gerade in Niederösterreich, einem Flächenbundesland, ist das ein wichtiger Fortschritt zu rascheren Diagnosestellung. Wir haben bereits viele Rückmeldungen von interessierten Kollegen und Kolleginnen bekommen und gehen davon aus, dass diese Möglichkeit gut angenommen wird.“

Dr. Christoph Dachs, Präsident ÖGAM: „Die ÖGAM (Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin) begrüßt die Einführung der Antigentests. Es erleichtert uns den Umgang mit Covid-19-Verdachtsfällen in der Praxis durch ein zeitnahes Ergebnis. Das führt wiederum zu einer qualitativ besseren Versorgung des Patienten, da wir sehr rasch eine Differenzialdiagnose stellen können und dementsprechend auch behandeln. Das ist gelebte hausärztliche Praxis.“

Die Ärztekammer, die Österreichische Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM) und die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) haben gemeinsame Empfehlungen für die häusliche Primärversorgung vorbereitet, um ausreichend Schutz für ÄrztInnen und PatientInnen zu gewährleisten. Für die Durchführung eines Tests im niedergelassenen Bereich ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus hat der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin dafür Sorge zu tragen, dass eine räumliche oder zeitliche Trennung von SARS-CoV-2-krankheitsverdächtigen Personen sowohl untereinander als auch von den sonstigen Patientinnen und Patienten stattfindet. Dies kann beispielsweise durch eigens festgelegte Ordinationszeiten (am Rande oder außerhalb der üblichen Ordinationszeit) oder durch eine räumliche Trennung der Warte- und Behandlungsräume von den „normalen“ Räumen erfolgen. Bei der Durchführung des Tests ist die notwendige Schutzkleidung zu tragen. Die Teilnahme der Ärztinnen und Ärzte an diesem Testprogramm erfolgt auf freiwilliger Basis.

* Empfehlungen für die hausärztliche Primärversorgung – Fact
Sheet:
[https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:4ba018dd-f39a-46ef-959f-f5a
54515b191/Empfehlungen%20PV%20in%20Pandemie%20-%20Factsheet.pdf]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:4ba018dd-f39a-46ef-959f-f5a
54515b191/Empfehlungen%20PV%20in%20Pandemie%20-%20Factsheet.pdf)

* Empfehlungen für die hausärztliche Primärversorgung –
ausführliche Informationen:
[https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:82a80ed2-c1d7-4a70-8874-438
457e4d6ec/Empfehlungen%20PV%20in%20Pandemie%20-%20ausf%C3%BChrliche%2
0Version.pdf]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:82a80ed2-c1d7-4a70-8874-438
457e4d6ec/Empfehlungen%20PV%20in%20Pandemie%20-%20ausf%C3%BChrliche%2
0Version.pdf)

* Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über
die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen:
[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_453/BGBLA
_2020_II_453.html]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_453/BGBLA
_2020_II_453.html)

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