Budgetbegleitgesetz bringt gestaffelte Pensionserhöhung, Verlängerung der Kurzarbeit und weitere Corona-Hilfen

Wien (PK) – Fünf neue Gesetze und 33 Gesetzesnovellen enthält das Budgetbegleitgesetz 2021, das die Regierung gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr und dem neuen Bundesfinanzrahmen dem Nationalrat vorgelegt hat. Die Palette der Vorhaben reicht von weiteren Corona-Hilfen über eine Verlängerung der Kurzarbeit bis hin zur Einrichtung eines eigenen Fördertopfs anlässlich des 100. Jahrestags der Volksabstimmung in Kärnten über die Zugehörigkeit zu Österreich. Konkret sind etwa weitere Förderungen für Non-Profit-Organisationen, ein eigenes „Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen“ und eine neuerliche Aufstockung des Familienhärtefonds in Aussicht genommen. Auch die vereinbarte gestaffelte Pensionserhöhung für 2021 sowie weitere Sonderzuschüsse für die Länder in Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses und zur Abgeltung coronabedingter Aufwendungen sind Teil der Sammelnovelle. Die parlamentarischen Beratungen über den Entwurf (408 d.B.) sollen am 6. November in einer eigenen Sitzung des Budgetausschusses aufgenommen werden.

Verlängerung der Kurzarbeit bis März 2021 wird Budget mit rund 1 Mrd. € belasten

Der größte finanzielle Brocken der Regierungsvorhaben ist die Verlängerung des Corona-Kurzarbeitsmodells bis Ende März 2021. Gemäß den finanziellen Erläuterungen wird dieser Schritt das Budget im kommenden Jahr mit rund 1 Mrd. € belasten, wobei auch etwaige höhere Kosten durch eine entsprechende Finanzierungsermächtigung für Arbeitsministerin Christine Aschbacher abgesichert sind.

Außerdem sollen ArbeitnehmerInnen, die sich in Kurzarbeit befinden, ab 2021 niedrigere, an ihren tatsächlichen Verdienst angepasste Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Die Differenz soll zunächst vom Arbeitgeber zu tragen sein und dann im Wege der Kurzarbeitsbeihilfe von der öffentlichen Hand vergütet werden. Auch die zuletzt in Aussicht gestellte Härtefallregelung findet sich im Entwurf: Demnach sollen bereits gewährte Kurzarbeitsbeihilfen nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kriterium eines voll entlohnten Monats vor Beginn der Kurzarbeit in der ersten Corona-Kurzarbeitsphase nicht erfüllt wurde.

Weitere Maßnahmen im Bereich Arbeit betreffen die Zahlungen des Bundes an den Insolvenzentgeltfonds (IEF) und die Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen, wobei neben Mittelumschichtungen und einer Fortführung bestehender Sonderregelungen den finanziellen Erläuterungen zufolge auch vorgesehen ist, dem IEF 2022 im Vergleich zur geltenden Rechtslage 50 Mio. € mehr zu überweisen. Demnach sollen die Bundeszuschüsse nicht wie bisher geplant um 100 Mio. €, sondern lediglich um 50 Mio. € reduziert werden, was im Gesetzestext selbst jedoch (noch) nicht abgebildet ist.

Familienhärtefonds soll zum dritten Mal aufgestockt werden

Zum dritten Mal aufgestockt wird der Familienhärtefonds. Konkret sollen im kommenden Jahr weitere 50 Mio. € für Familien in Notlage bereitgestellt werden. Entsprechende Anträge wären demnach bis Ende März 2021 einzubringen. Insgesamt stehen über den Fonds damit 150 Mio. € für Familien, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, zur Verfügung.

Pensionen: Ausgleichszulage wird auf 1.000 € erhöht

Teil des Budgetbegleitgesetzes ist auch die vereinbarte Pensionserhöhung für 2021. Die Regierung beabsichtigt demnach, Pensionen unter 1.000 € sowie sämtliche Ausgleichszulagenrichtsätze und Opferrenten im kommenden Jahr um 3,5% zu erhöhen. Damit steigt die Mindestpension auf 1.000 €. Pensionen zwischen 1.000 € und 1.400 € werden mit einem sukzessive auf 1,5% absinkenden Faktor angepasst. Für darüber hinaus gehende Pensionen ist eine Inflationsabgeltung von 1,5% bzw. – ab einem Pensionseinkommen über 2.333 € – ein Pauschalbetrag von 35 € vorgesehen.

Bezieht jemand zwei oder mehrere gesetzliche Pensionen, sollen diese zusammengerechnet und die Erhöhung auf Basis der Gesamtpension berechnet werden. Auch beim Pensionsbonus, der BezieherInnen niedriger Pensionen im Falle von mindestens 30 bzw. 45 Arbeitsjahren zusteht, sind spezielle Anpassungswerte vorgesehen.

Begründet wird die gestaffelte Pensionsanpassung damit, dass BezieherInnen kleiner und mittlerer Pensionen besonders von den überdurchschnittlich steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Die Mehrkosten gegenüber einer allgemeinen Inflationsabgeltung werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung – ASVG, GSVG und BSVG – mit rund 164 Mio. € abgegeben, im Bereich der Beamtenpensionen soll es hingegen zu Einsparungen von rund 29 Mio. € kommen. Ausgesetzt wird darüber hinaus die 2021 fällige Anhebung des vom Dienstgeber zu leistenden Nachtschwerarbeitsbeitrags für SchwerarbeiterInnen von 3,8% auf 4% – dadurch entgehen der Pensionsversicherung Einnahmen von rund 2,33 Mio. €.

Abschaffung des Pflegeregresses: Bund gewährt Ländern und Gemeinden weitere Sonderzuschüsse bis 2024

Seit der vom Nationalrat beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses erhalten Länder und Gemeinden jedes Jahr spezielle Zweckzuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe, um die entstandenen Einnahmenausfälle und Zusatzkosten zu kompensieren. Diese Praxis soll laut Budgetbegleitgesetz auch in den Jahren 2021 bis 2024 fortgeführt werden. Demnach werden auch in den nächsten Jahren zusätzlich zum gesetzlich verankerten Betrag von 100 Mio. € jährlich 200 Mio. € an die Länder und Gemeinden fließen.

Ausgleichstaxfonds erhält 2021 und 2022 Sonderdotierung von jeweils 40 Mio. €

Zusätzliche Mittel gibt es auch für den Ausgleichstaxfonds, dessen Einnahmen zweckgebunden für die berufliche Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verwenden sind. Er soll sowohl 2021 als auch 2022 einen Einmalbetrag von 40 Mio. € erhalten. Die Einnahmen des Fonds seien im Vergleich zum Vorjahr – Stand Ende August – um rund 10% bzw. 17 Mio. € zurückgegangen, im kommenden Jahr werde es wohl zu noch größeren Ausfällen kommen, wird diese Maßnahme begründet. Gleichzeitig erachtet es das Sozialministerium für erforderlich, die Maßnahmen für behinderte Menschen zu intensivieren.

Einmaliger Energiekostenzuschuss und Kinderbonus für Sozialhilfe-Haushalte

Mit dem sogenannten COVID-19-Gesetz-Armut erhält Sozialminister Rudolf Anschober ein Sonderbudget in der Höhe von 20 Mio. €, um Haushalte, die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen, zu unterstützen. Die Mittel sollen zum einen Familien mit Kindern zugutekommen und zum anderen für Energiekostenzuschüsse zur Verfügung stehen. Für jedes Kind in Sozialhilfe-Haushalten ist demnach eine Einmalzahlung von 100 € vorgesehen, Stichtag für die Anspruchsberechtigung wäre der 31. Jänner 2021. Diese Maßnahme soll nach Schätzungen der Regierung rund 13 Mio. € kosten. Die restlichen Mittel, also rund 7 Mio. €, sollen in Energiekostenzuschüsse für alle betroffenen Haushalte fließen, wobei der Betrag pro Haushalt mit 100 € gedeckelt ist. Beide Zuwendungen dürfen laut Gesetzentwurf die Sozialhilfe nicht schmälern und auch nicht gepfändet werden.

Weitere 250 Mio. € für Non-Profit-Organisationen

Für die weitere Unterstützung von Non-Profit-Organisationen hat die Regierung für das Jahr 2021 250 Mio. € veranschlagt. Der NPO-Unterstützungsfonds soll entsprechend aufgestockt werden. Damit will die Regierung Non-Profit-Organisationen ermöglichen, ihre Tätigkeiten fortzuführen, und Arbeitsplätze im gemeinnützigen Sektor sichern, wobei neben klassischen NGOs etwa auch freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften anspruchsberechtigt sind. Voraussetzung für eine Förderung ist die Zustimmung, die Förderdaten in die Transparenzdatenbank einzuspeisen. Politische Parteien sowie Kapital-und Personengesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden maßgeblich beteiligt sind, sind weiterhin von Förderungen ausgenommen.

Unbefristete Verlängerung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im Finanzbereich wird außerdem Vorsorge für den Fortbestand des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds getroffen. Das dem Fonds zugrundliegende Gesetz soll demnach nicht wie derzeit vorgesehen mit Ende 2020 außer Kraft treten, sondern vorerst unbefristet weiter gelten. Gleichzeitig sollen die zur Auszahlung kommenden Mittel ab 2021 direkt bei den betreffenden Ressorts veranschlagt werden.

Weiters will die Regierung die rechtlichen Grundlagen für die Bundesbuchhaltungsagentur (BHAG) adaptieren. Unter anderem in Aussicht genommen ist, die bei der BHAG anfallenden Kosten für alle gesetzliche Leistungen künftig beim Finanzministerium zu verbuchen, den Aufsichtsrat der BHAG zu verkleinern und die gesetzlichen Bestimmungen an die fortschreitende Digitalisierung im Bereich des Rechnungswesens anzupassen.

Ländern sollen coronabedingte Aufwendungen ersetzt werden

Mit 150 Mio. € veranschlagt die Regierung weitere Zahlungen an die Länder, die der Abdeckung außertourlicher Aufwendungen im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie dienen sollen. Dabei geht es etwa um Ausgaben für Schutzausrüstung, den Betrieb der Hotline 1450 und die Einrichtung von Barackenspitälern. Ursprünglich wollte der Bund die Zusatzaufwendungen nur für die ersten Wochen bzw. Monate der Krise ersetzen, nun wird der Referenzzeitraum für alle Förderschienen bis Dezember 2020 verlängert. Außerdem sollen auch Recruiting- und Schulungskosten für Hotline-MitarbeiterInnen sowie administrative Aufwendungen für nach dem Epidemiegesetz angeordnete COVID-19-Testungen ersetzt werden.

230 Mio. € für COVID-19-Impfstoffe und Antigen-Schnelltests

Ein weiterer Punkt der Sammelnovelle ist die Schaffung haushaltsrechtlicher Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen und Antigen-Schnelltests. Dafür sind laut finanziellen Erläuterungen 230 Mio. € vorgesehen, wobei voraussichtlich 90 Mio. € im heurigen Jahr und 140 Mio. € im Jahr 2021 schlagend werden.

Konkret wird der Finanzminister mit einem eigens dafür geschaffenen Gesetz dazu ermächtigt, im Rahmen des gemeinsamen EU-Programms COVID-19-Impfstoffe zu beschaffen und je nach Bedarf, auch kostenlos, zu verteilen. Dabei ist das Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister herzustellen. Begrenzt ist die Ermächtigung mit einem Betrag von 200 Mio. €. Für weitere 30 Mio. € kann der Minister darüber hinaus Antigen-Schnelltests für die Bevölkerung erwerben. Ziel sei es, die österreichische Bevölkerung mit ausreichend Impfstoff zu versorgen und genügend Schnelltests zur Verfügung zu haben, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Mehr Geld für psychiatrische Gutachten

Im Bereich der Justiz ist unter anderem vorgesehen, dass aufwendige psychiatrische Gutachten künftig auch nach Stundensätzen abgerechnet werden können. Damit soll dem Mangel an Gutachtern entgegengewirkt werden, wobei das Justizministerium mit jährlichen Zusatzkosten von rund 3 Mio. € rechnet. Außerdem ist geplant, die für die Eintragung in die Gerichtsdolmetscher-Liste notwendigen Praxiszeiten zu reduzieren und die Möglichkeit zu schaffen, Dolmetschleistungen in außereuropäischen Sprachen auf mündliche Übersetzungen zu beschränken. Werden – aufgrund mangelnder Verfügbarkeit – Dolmetscher außerhalb der einschlägigen Liste herangezogen, müssen diese künftig nicht nur wie bisher ihre Ausbildung und Qualifikation darlegen, sondern auch ihre Vertrauenswürdigkeit nachweisen. Auch bei zertifizierten DolmetscherInnen sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Aussicht genommen.

VKI erhält im kommenden Jahr 5 Mio. €

Ein eigenes VKI-Finanzierungsgesetz 2021 stellt sicher, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch im kommenden Jahr wieder finanzielle Unterstützung vom Bund erhält. Gleichzeitig wird die Fördersumme um 250.000 € auf 5 Mio. € aufgestockt. Damit soll sichergestellt werden, dass der VKI seinen Aufgaben nachkommen kann. Ursprünglich hatten die Regierungsparteien vorgesehen, weitere Förderungen an eine Evaluierung der Arbeit des VKI zu koppeln. Da diese den Erläuterungen zufolge aufgrund der COVID-19-Pandemie noch nicht durchgeführt werden konnte, wird neuerlich ein auf ein Jahr befristetes Gesetz erlassen.

100 Jahre Volksabstimmung in Kärnten: Bund macht 4 Mio. € locker

Mit 4 Mio. € wird ein spezieller Fördertopf des Bundes dotiert, der aus Anlass des 100. Jahrestags der Volksabstimmung in Kärnten über den Verbleib des zweisprachigen Bevölkerungsgebietes bei Österreich eingerichtet werden soll. Die bereitgestellten Mittel sind für die Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung und für die Unterstützung von Projekten, die dem harmonischen Zusammenleben sowie der kulturellen Vielfalt und der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung in den Gemeinden dienen, zweckgebunden. 2 Mio. € sollen dabei – abgestuft nach der Bevölkerungszahl – direkt an die im damaligen Abstimmungsgebiet gelegenen Gemeinden fließen, die restlichen 2 Mio. € werden vom für Volksgruppenangelegenheiten zuständigen Bundeskanzleramt an Förderwerber vergeben. Das Geld soll unter anderem für zweisprachige Kinderbetreuungseinrichtungen und Kulturhäuser verwendet werden. 30.000 € sind für Organisationen in Slowenien, die sich der Kultur der AltösterreicherInnen widmen, reserviert. Geregelt sind diese Bestimmungen in einem eigenen „Abstimmungsspendegesetz 2020“.

1,5 Mio. € Zusatzbudget für Albertina zur Aufarbeitung der Sammlung Essl

Zusätzliche Budgetmittel gibt es auch für die Albertina. Sie soll ab dem Jahr 2021 jährlich 1,5 Mio. € für die wissenschaftliche Aufarbeitung, Konservierung, adäquate Präsentation und Lagerung der sogenannten „Sammlung Essl“ erhalten, wie in den Erläuterungen einer Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz festgehalten wird. Ein Teil dieser Kunstsammlung ging im Jahr 2018 als Schenkung an die Albertina, zahlreich weitere Bilder und Objekte wurden ihr als Leihgabe überlassen. Das vorgesehene Zusatzbudget erfordert es, die Basisabgeltung für die Bundesmuseen mit Inkraftretensdatum 1. Jänner 2021 von 112,88 Mio. € auf 114,38 Mio. € zu erhöhen.

Sonderbudget für Entwicklung von COVID-19-Tests wird im Universitätsgesetz abgebildet

Mit einer Novelle zum Universitätsgesetz wird der bereits im Mai dieses Jahres vereinbarten Erhöhung des Globalbudgets der Universität Wien um 12,6 Mio. € Rechnung getragen. Somit werden den Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 nunmehr knapp mehr als 11 Mrd. € zur Verfügung stehen. Die 12,6 Mio. € sind den Erläuterungen zufolge für die Entwicklung und Durchführung von COVID-19-Testverfahren – Stichwort „Gurgeltest“ – zweckgebunden. Änderungen in Bezug auf die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betreffen deren abgabenrechtliche Stellung.

Zahlungen an den Aero Club

Schließlich wird eine gesetzliche Grundlage für Zahlungen des Bundes an den Österreichischen Aero Club geschaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Aero Club die ihm übertragenen behördlichen Aufgaben auch dann erfüllen kann, wenn die eingehobenen Gebühren trotz zweckmäßiger, sparsamer und wirtschaftlicher Durchführung dafür nicht ausreichen. Gemäß den finanziellen Erläuterungen erwartet das Verkehrsministerium in diesem Zusammenhang Mehraufwendungen für den Bund von insgesamt 2,26 Mio. € bis zum Jahr 2024.

Ursprünglich vorgesehen waren offenbar auch gesetzliche Änderungen in Bezug auf die Organisation von Deutschkursen durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Diesbezügliche Erläuterungen zum Arbeitsmarktservicegesetz finden im Gesetz selbst allerdings keine Entsprechung. (Schluss) gs

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