Grüne Menschenrechtssprecherin kritisiert bevorstehende Wahl repressiver Staaten in UN-Menschenrechtsrat

Wien (OTS) – „Wenn ausgerechnet jene Staaten, die Menschenrechte mit Füßen treten, im UN-Menschenrechtsrat mehrheitlich das Sagen haben, dann wird dieses Gremium ad absurdum geführt“, sagt die Menschenrechtssprecher der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, als Reaktion auf entsprechende Medienberichte, wonach Länder wie China, Russland, Saudi-Arabien, aber auch Kuba und Pakistan in dieses Unterorgan der Generalversammlung gewählt werden sollen.

Der UN-Menschenrechtsrat kann mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. „Das würde wohl immer seltener passieren, wenn hier der Bock zum Gärtner gemacht wird“, meint Ernst-Dziedzic dazu. Die erwähnten Staaten hätten gerade in der jüngeren Vergangenheit ein gigantisches menschenrechtliches Sündenregister aufgebaut. China habe Millionen seiner eigenen Bürger*innen, vor allem in den Provinzen Xinjiang und Tibet, in Zwangsarbeits- und Umerziehungslager gesteckt und sei gerade dabei, die vertraglich garantierten demokratischen Freiheiten in der Sonderverwaltungszone Hongkong zu zerschlagen. Russland stehe gerade international am Pranger, weil allem Anschein nach Geheimdienstkreise für den Giftgasanschlag auf den Oppositionellen Alexej Nawalny verantwortlich seien und Saudi-Arabien stehe schon lange in der Kritik wegen seiner drakonischen Strafen gegen Menschen, die einfach nur von ihren grundlegenden Freiheiten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen würden.

„Bei aller berechtigten Kritik an seiner Zusammensetzung ist der UN-Menschenrechtsrat aber eine wichtige Institution, da er eine der wenigen Plattformen ist, in denen auch Menschenrechts-NGOs ihre Anliegen vorbringen können. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist erklärtes Ziel der Vereinten Nationen. Dieses Ziel, zu dem sich die Mitgliedsstaaten in der Satzung der Vereinten Nationen und in zahlreichen UN-Menschenrechtsverträgen verpflichtet haben, dürfen nicht durch eine kontraproduktive Kooptierung verwässert werden. Mein Vorschlag wäre daher, die Wahl in den UN-Menschenrechtsrat öffentlich zu gestalten, um den üblichen und der Sache alles andere als dienlichen Hinterzimmer-Deals, die es erlauben, dass gleich mehrere Staaten mit höchst problematischer Menschenrechtsbilanz in den Menschenrechtsrat gewählt werden, einen Riegel vorzuschieben“, sagt die Vizeklubchefin der Grünen.

Der 2006 als Nachfolgeinstitution der UN-Menschenrechtskommission ins Leben gerufene UN-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf ist eines der wichtigsten Menschenrechtsgremien auf UN-Ebene. Seine 47 Mitglieder werden gemäß einem geografischen Schlüssel für drei Jahre bestellt und repräsentieren ihren jeweiligen Entsendestaat. Im Menschenrechtsrat wird kooperativ, also unter den Mitgliedsstaaten, unter anderem die Einhaltung der Menschenrechte durch die einzelnen Mitgliedsstaaten überprüft, menschenrechtliche Standards werden fortentwickelt oder unabhängige Expert*innen entsendet, um sich bestimmten Menschenrechtsfragen zu widmen. Seit seiner Gründung steht der UN-Menschenrechtsrat wie auch schon seine Vorgängerinstitution wegen seiner Zusammensetzung in Kritik. Nicht nur ausgewiesene Vorbilder in Sachen Menschenrechte können Mitglieder sein, sondern im Grunde alle UN-Mitgliedsstaaten, also auch jene, deren Menschenrechtsbilanz problematisch ist. Idee dahinter ist es, den Dialog zu fördern und alle so gut wie es geht an Bord zu holen. In der Realität wird dadurch allerdings der Rat oftmals extrem politisiert und von autoritären Staaten kooptiert. Im Grunde kann bei schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen die Mitgliedschaft im Rat suspendiert werden. So wurde 2011 Libyens Mitgliedschaft ausgesetzt.

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