Wien (OTS) – Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt davor, dass vermehrt Betrüger als vermeintliche FMA-Mitarbeiter an potenzielle Opfer herantreten und versuchen, diesen unter Verwendung gefälschter Logos, Schriftzüge und E-Mail-Adressen der FMA, Geld herauszulocken. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt stets unaufgefordert, wobei gefälschte FMA-E-Mail-Adressen, angebliche FMA-Telefonnummern sowie gefälschte FMA-Schreiben verwendet werden. In Einzelfällen sind sogar gefälschte Bescheide der FMA angefügt. FMA-Logo, FMA-Schriftzug sowie FMA-Kopfzeilen werden dabei einfach in elektronische Briefe oder Mails hineinkopiert, Unterschriften echter FMA-Mitarbeiter gefälscht oder aus originalen FMA-Schriftstücken kopiert. Auf einzelnen Schriftstücken finden sich auch Kopien des FMA-Siegel-Logos oder es werden angebliche, aber frei erfundene FMA-Siegel-Logos verwendet.
In den vergangenen Wochen wurden insbesondere folgende Namen angeblicher FMA-Mitarbeiter, vermeintliche FMA-E-Mail-Adressen und -Telefonnummern in betrügerischer Absicht verwendet: Frank Frashford, [no-reply@FMA.gv.at] (mailto:no-reply@FMA.gv.at), +43 670 308 1833; Tobias Berger, [tobias.berger.fma@outlook.de] (mailto:tobias.berger.fma@outlook.de), +49 163 333 71 26; Dr. Dietmar Schulz/Dietmar Schuster, [dietmarschulz-fma@gmx.at] (mailto:dietmarschulz-fma@gmx.at).
Dreiste Betrugsmaschen
In einem Fall teilte ein vermeintlicher FMA-Mitarbeiter einem Opfer mit, es habe eine hohe Überweisung von einer australischen Bank an ihn wegen der Bestimmungen betreffend Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingefroren werden müssen. Das Opfer möge sich unter den angegebenen Kontaktdaten an dieses Institut wenden, um die weitere Vorgehensweise zu klären, damit die FMA die Zahlung frei geben könne. Die Betrüger fordern dann entweder als vermeintliche FMA oder eben als diese vermeintliche Bank, eine Vorabgebühr zu überweisen, damit das Geld frei gegeben und überwiesen werden kann. Für die Bank existiert zwar eine Website, sie selbst existiert aber in Wirklichkeit nicht.
Oder: Die vermeintlichen FMA-Mitarbeiter teilen dem Opfer mit, dass ein bestimmtes – von diesem scheinbar tatsächlich getätigtes – Investment Betrug sei. Die vermeintliche FMA würde gegen Bezahlung einer Gebühr das investierte Geld für das Opfer wieder zurückholen können. Manchmal werden die Opfer auch aufgefordert, detaillierte Kontodaten sowie PIN oder TAN zu übermitteln.
Zudem werden die Opfer manchmal auch eingeschüchtert, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass eine ursprüngliche Transaktion strafbar sei. Oder es wird festgestellt, dass es strafbar sei, bestimmte Informationen oder Dokumente nicht vorzulegen. Es wird auch Druck gemacht, die „Gebühr“ rasch zu bezahlen, da ansonsten unverzüglich ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Und es wird immer wieder gedroht, dass das Weiterleiten aller diesbezüglichen Nachrichten der vermeintlichen „FMA“ strafbar sei.
Tipps für Konsumenten, Anleger und Privatpersonen
Die FMA mahnt daher Privatpersonen, Anleger und Konsumenten:
- Seien Sie besonders kritisch, wenn vorgebliche FMA-Mitarbeiter
Sie unaufgefordert kontaktieren. - Vergleichen Sie angegebene Kontaktdaten mit den Angaben auf der Website der FMA ([<a href="http://www.fma.gv.at" target="_blank">www.fma.gv.at</a>] (<a href="http://www.fma.gv.at/)" target="_blank">http://www.fma.gv.at/)</a>).
- Scheuen Sie sich nicht, die Verbraucher-Information der FMA via Telefon (+43-1) 249 59-3444 zu kontaktieren oder besuchen Sie unsere Website ([<a href="http://www.fma.gv.at" target="_blank">www.fma.gv.at</a>] (<a href="http://www.fma.gv.at/)" target="_blank">http://www.fma.gv.at/)</a>) um zu überprüfen, ob die Kontaktaufnahme seriös ist und wie Sie weiter vorgehen sollen.
- Die FMA fordert Privatpersonen niemals auf, ihre Kontodaten, PINs oder TANs zu übermitteln. Geben Sie dies auch niemals an unbekannte Dritte weiter.
- Die FMA hebt niemals Spesen oder Gebühren mittels telefonischer Aufforderung oder via Mail ein. Sie kann auch keine einzelnen Transaktionen sperren oder frei geben; dazu fehlt jede rechtliche Grundlage.
- Die FMA veröffentlicht auf ihrer Website Warnungen vor unseriösen Anbietern, stellt aktuell geläufige Betrugsmaschen dar und gibt dort Tipps, wie man sich vor Betrügern schützen kann.
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