Limassol, Zypern (ots/PRNewswire) – Der führende Entwickler intelligenter Kassensoftware Praxis hat heute die Natur seines Angebots klargestellt und erklärt, dass das von Amit Klatchko auf Zypern gegründete Zahlungsgateway ein technischer Konnektor und kein Zahlungsabwickler ist, wie es von fragwürdigen Online-Quellen fälschlicherweise genannt und dargestellt wurde. Aus diesem Grunde gelten die Beschränkungen des Zahlungsdienstegesetzes nicht für das Unternehmen, da dieses sich auf Zahlungsabwickler und nicht auf Zahlungsgateways bezieht.
Auszügen aus dem Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei in der Europäischen Union zufolge „bietet das Unternehmen nur Integrationsdienste (mit Zahlungsdienstleistern) und Datenübertragungsdienste an. Seine Dienstleistungen umfassen keine Transaktionsabwicklung.“ In einfachen Worten bedeutet dies, dass Praxis als technischer Konnektor zwischen Zahlungsdienstleistern und Geschäftsinhabern/Händlern fungiert, der die Datenverarbeitung für alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen bereitstellt, den Zahlungsverkehr jedoch nicht selbst verarbeitet.
Mit einer einzigen Integration der Zahlungsseiten-Schnittstelle von Praxis Cashier und des Back-Office in das System eines Unternehmens erhalten die Händler Zugriff auf verschiedene Zahlungsdienstleister, über 300 alternative Zahlungslösungen sowie hochwertige Grafik- und Transaktionsverwaltung. Der einfache Integrationsprozess macht es auch möglich, dass die Händler ihre eigene Vorabgenehmigung direkt von dem Zahlungsdienstleister erhalten können, mit dem sie arbeiten möchten. Außerdem kann Praxis Cashier in die Unternehmenssoftware integriert werden und es gibt einen Konfigurations- und Testprozess, bevor die Software live geht.
In Anbetracht der klaren und transparenten Erklärung seitens Praxis Cashier System Ltd. zu dem, was das Unternehmen tut und was nicht, kommt die Anwaltskanzlei zu dem Schluss, dass Praxis die Bestimmungen der unten aufgeführte Gesetzgebung in keinem Punkt verletzt, trotz anderslautender Veröffentlichungen Dritter (siehe Bild 1).
Die Rechtsvertretung von Praxis möchte ausdrücklich klarstellen, dass das Unternehmen genau die Dienstleistungen erbringt, die es angibt zu erbringen. Darüber hinaus gelten die Beschränkungen des Zahlungsdienstegesetzes nicht für das Unternehmen, da es sich auf Zahlungsabwickler bezieht (was Praxis nicht ist) und nicht auf Zahlungsgateways (was Praxis ist, siehe Bild 2).
Die Technologie von Praxis wird ständig um neue Integrationen und Produkte mit großem Funktionsumfang erweitert, die Händlern mehr Flexibilität bieten.
Das Unternehmen führt ein KYC-Screening aller potenziellen und bestehenden Händler durch, um finanzielle, regulatorische und Reputationsrisiken zu erkennen und zu mindern.
Praxis bittet alle, die Fragen haben und weitere Informationen wünschen, dringend darum, sich an das Unternehmen zu wenden:
hello@praxiscashier.com
Informationen zu Praxis
Praxis Cashier ist ein Technologieanbieter, der die ultimative intelligente Kassensoftware für Unternehmen aus den Bereichen Finanztechnologie, Online-Gaming, Tourismus und eCommerce entwickelt hat. Die Kassensoftware von Praxis wurde konzipiert, um risikoreiche Verarbeitungsschwierigkeiten zu überwinden, Unternehmen bei Zahlungsabwicklungen Sicherheit zu geben und die Zustimmungsrate für Transaktionen um mehr als 15 % zu steigern. Praxis hat Mitarbeiter in Costa Rica, Spanien, Zypern und der Ukraine und bietet damit weltweit rund um die Uhr technische und sonstige Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie auf www.praxiscashier.com.
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