WKÖ-Spitze: Keine Kurzarbeits-Rückforderungen – Rechtssicherheit für Betriebe erreicht

Wien (OTS) – „Wir hatten sehr intensive, aber positive Gespräche und konnten gemeinsam mit Bundesministerin Aschbacher erreichen, dass es keine Rückforderungen seitens des AMS wegen des fehlenden ersten Monats vor Beginn der Kurzarbeit in Phase 1 gibt“, sagt Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Auch Rückforderungsschreiben für verlängerte Projekte (Phase 2) sind obsolet. „Damit schaffen wir Rechtssicherheit in dieser schwierigen Frage. Die aus diesem Grund drohende Gefahr und zum Teil bereits erfolgte Vorschreibung von Rückzahlungen der Kurzarbeitsbeihilfe ist damit endgültig vom Tisch bzw. unwirksam“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ.

Für betroffene Unternehmen bedeutet das, dass sie keinen zusätzlichen Antrag (kein sogenanntes Sanierungsbegehren) mehr stellen müssen. Aber auch wer dieses bereits gestellt hat, erfährt keinen Nachteil: Die Kurzarbeitsbeihilfe wird nicht verkürzt. Auch braucht es keine Nachzahlung an die Arbeitnehmer, da sich der Kurzarbeitsbeginn nicht verändert. „Und sollte dem AMS die Differenz für den ersten Monat bereits zurückgezahlt worden sein, dann hat das AMS für diese Fälle eine Rückzahlung in Aussicht gestellt. Es erwächst den Unternehmen also in keiner Weise ein Nachteil“, räumt Kopf mögliche Unsicherheiten aus.

Für die Phasen 2 und 3 drei der Kurzarbeit verlangt die AMS-Richtlinie ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer bereits einen vollen Monat beschäftigt war, bevor er in Kurzarbeit geht. Ein Sanierungsbegehren ist dennoch nicht erforderlich. Es reicht ein Lohnkontoauszug zum Nachweis, dass ein vollentlohntes Kalendermonat vorliegt. Ein Übergang in die Phase 3 kann nahtlos erfolgen. (PWK444/DFS)

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