Wien (OTS) – „Aufgrund meines Erlebnisses an Bord der Austrian Airlines und der öffentlichen Reaktion der Fluglinie habe ich mich dazu entschlossen, Klage gemäß § 1330 ABGB auf Unterlassung und öffentlichen Wiederruf gegen die Pressesprecherin der AUA wegen der von ihr geäußerten unwahren Behauptungen über meine Person einzubringen“, so heute FPÖ-Nationalratsabgeordneter Peter Wurm. Der Klagsweg sei zwar bedauerlich, aber unumgänglich und stellvertretend für all jene Menschen, die sich bereits in einer ähnlichen Situation befunden haben.
„Die Vorwürfe, welche die AUA-Pressesprecherin mir gegenüber in der medialen Öffentlichkeit erhoben hat, kann die FPÖ so nicht im Raum stehen lassen. Sie sind ehrenrührig und kreditschädigend. Ich schlage daher in diesem Fall den Rechtsweg ein. Eine andere Möglichkeit, mich in diesem Fall zur Wehr zu setzen, sehe ich leider nicht“, sagte Wurm.
Eine Flugbegleiterin hatte am Dienstag bei der Landung eines Flugs von Innsbruck nach Wien-Schwechat die Polizei alarmiert, nachdem sie Wurm wiederholt zurechtgewiesen hatte, weil dieser zum Trinken aus einer Wasserflasche kurzfristig die Gesichtsmaske abgenommen hatte. Nachdem Wurm das schockierende und beängstigende Erlebnis öffentlich gemacht hatte, äußerte die Sprecherin der Austrian Airlines anstelle der erwarteten Entschuldigung gegenüber Medien weitere Vorwürfe gegen den freiheitlichen Abgeordneten.
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