Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die stressfreie Schlachtung in gewohntem Umfeld hat eine Vielzahl an Vorteilen: Kein Transport und weniger Stress für das Tier vor der Schlachtung. „Viele Bäuerinnen und Bauern und gerade auch Direktvermarkter brauchen einen gesetzlichen Rahmen für die stressfreie Schlachtung von Nutztieren am Hof. Wir wollen deshalb eine Schlachtung in mobilen oder teilmobilen Schlachtanlagen und so die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere gesetzlich ermöglichen“, wollen ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg. DI Georg Strasser und ÖVP-Tierschutzsprecher Abg. Franz Eßl die stressfreie Schlachtung in mobilen oder teilmobilen Schlachtanlagen gesetzlich verankern. Sie haben in der Nationalratssitzung am 23. September 2020 einen Drei-Parteien-Antrag eingebracht.
Strasser: Hygiene- und Kontrollvorschriften für kleine Betriebe anpassen
Unter Einhaltung der hohen österreichischen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandards soll die Schlachtung von Nutztieren in mobilen Schlachtboxen künftig möglich sein. „Mit dieser Gesetzesinitiative sorgen wir für weniger Tiertransporte und weniger Stress für die Nutztiere vor und während der Schlachtung. Damit erhöhen wir das Tierwohl und schaffen neue Absatzwege für Bauernfamilien“, so Strasser. Um die bäuerliche Vermarktung zu stärken, sollen Hygieneauflagen und Kontrollvorschriften für Kleinbetriebe zum Beispiel bei der Schlachtung, Lagerung und Weiterverarbeitung angepasst werden.
Eßl: Mobile Schlachtanlagen fördern
In Oberösterreich, der Steiermark und in Tirol werden bereits (teil-)mobile Schlachtanlagen eingesetzt. Dabei wird erstmals in Österreich die stressreduzierte Schlachtung am Bauernhof auf (teil-)mobilen Schlachtanlagen ermöglicht. „Diese Initiativen wollen wir auf Bundesebene weiter stärken und unterstützen, damit möglich viele Bäuerinnen und Bauern dieses Angebot nutzen können. Die Anschaffung solcher teilmobilen Schlachtanlagen sollte auch finanziell gefördert und eine überbetriebliche Nutzung von teilmobilen Schlachtanlagen rechtlich klargestellt werden“, betont Eßl. Zudem soll eine Regelung für die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere wie zum Beispiel auf der Weide, im Auslauf oder an der Futterstelle gefunden werden – ganz nach dem Vorbild der Schweiz.
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