Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute grünes Licht für den von der Regierung vorgeschlagenen Bildungsbonus gegeben. Arbeitslose, die im Auftrag des AMS an einer zumindest viermonatigen Schulung oder einer anderen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, werden demnach künftig zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe und zum schon bestehenden Schulungszuschlag von knapp über 2 € 4 € pro Tag, also rund 120 € im Monat, erhalten. Voraussetzung ist, dass die Um- bzw. Nachschulung zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 beginnt und vom Träger der Schulungseinrichtung selbst keine Zuschüsse gewährt werden. Zusammen mit dem allgemeinen Schulungszuschlag, der schon jetzt und auch bei kürzeren Kursen gebührt, erhöht sich das Arbeitslosengeld für betroffene SchulungsteilnehmerInnen damit um insgesamt 180 €. Der Beschluss im Nationalrat erfolgte einstimmig, auch die NEOS stimmten anders als im Ausschuss zu.
Wie Lukas Brandweiner (ÖVP) erklärte, ist der Bildungsbonus als flankierende Maßnahme zur Corona-Arbeitsstiftung gedacht. Mit einer Sonderdotierung von 700 Mio. € sollen bis zu 100.000 Arbeitslose für berufliche Tätigkeiten, die stark nachgefragt sind, qualifiziert werden. Das betrifft laut Markus Koza (Grüne) und Arbeitsministerin Christine Aschbacher etwa die Bereiche Digitalisierung, erneuerbare Energien und Pflege. Koza rechnet damit, dass vor allem auch Frauen und niedrig Qualifizierte vom Bildungsbonus profitieren werden. Auf der einen Seite gebe es viele Arbeitslose, sagte Brandweiner, auf der anderen Seite würden viele Unternehmen nach wie vor Fachkräfte suchen. Aschbacher kündigte in diesem Zusammenhang einen besonderen Schwerpunkt für Frauen an.
Generell bekräftigte Brandweiner, dass Österreich nicht zuletzt durch die beschlossenen Hilfsmaßnahmen besser durch die Corona-Krise komme als andere Länder. So wurden ihm zufolge mit der Einmalzahlung für Arbeitslose mehr als 400.000 Menschen unterstützt.
Namens der SPÖ bedauerte Markus Vogl, dass es nicht zu weitergehenden Regelungen kommt. So sieht er etwa nicht ein, dass der Bildungsbonus nicht auch für laufende Ausbildungen gewährt wird. Zudem forderte er, den Bonus von Pfändungen auszunehmen, um die Zielsetzung des Gesetzes nicht zu unterlaufen. Auch nachträgliche Verbesserungen bei der im September ausgezahlten Einmalzahlung für Arbeitslose und eine Verlängerung der mit 30. September auslaufenden Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes sind der SPÖ ein Anliegen. Ein entsprechender Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.
Unterstützt wurde der Abänderungsantrag der SPÖ von der FPÖ. Viele Jugendliche hätten im September eine Ausbildung begonnen, gleiches gelte für viele Pflegeausbildungen, skizzierte Philipp Schrangl. Auch sie sollten seiner Meinung nach den Bildungsbonus erhalten. Das bekräftigte auch SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger, der den Bildungsbonus zwar als wichtigen, aber zu kleinen Schritt wertete.
Vom Nationalrat abgelehnt wurde ein Antrag der NEOS. Abgeordneter Gerald Loacker und seine FraktionskollegInnen wollten damit erreichen, dass die Kurzarbeitsregelung auf in Österreich erwerbstätige ArbeitnehmerInnen, die bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt sind, ausgeweitet wird. ÖVP und Grüne lehnen das allerdings mit der Begründung ab, dass Kurzarbeit eine Unternehmensförderung und keine Arbeitnehmerförderung sei. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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