Kostelka: Eindämmung häuslicher Gewalt wird ein Prüfstein für kommende Pflegereform sein

Wien (OTS) – Entsetzt reagierte PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka auf die heutige Pressekonferenz des Roten Kreuzes, die häusliche Gewalt gegenüber älteren Frauen zum Thema hatte: „Die Übergriffe, die laut einer Studie ein Viertel aller Frauen über 60 betreffen – und dabei kann man davon ausgehen, dass die Dunkelziffer noch weit höher liegt – haben oft wohl auch ihre Ursachen in einer Überforderung der Angehörigen. Das zeigt sich vor allem darin, dass Frauen mit erhöhtem Pflegebedarf oder fortgeschrittener Demenz besonders häufig bzw. schwer betroffen sind.“

Um der häuslichen Gewalt wirksam begegnen zu können sieht Kostelka zwei Ansatzpunkte: „Gewalt in der Familie findet hinter verschlossenen Türen statt. Ihr kann man begegnen, indem man möglichst viele soziale Kontakte hat und sie auch pflegt. Gewalt muss aber auch angesprochen werden. Sie ist weder ein Tabu-Thema noch eine ,innerfamiliäre Angelegenheit‘. Im Pensionistenverband bieten wir schon seit längerer Zeit die Möglichkeit, sich mit seinem Problem gratis an eine Lebensberaterin zu wenden.“

Die zweite Maßnahme sieht der Präsident des Pensionistenverbandes in der Umsetzung einer Reihe von Punkten, die der PVÖ zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen in seinem Pflegekonzept aufgeführt hat. Darunter vor allem:

  • Einrichtung von Informationsstellen, an die sich pflegende Angehörige mit fachlichen Fragen aber auch bei eigener psychischer und/oder körperlicher Überlastung wenden können
  • Etablierung von Lehrgängen, von Bildungs- und Schnupperangeboten für pflegende Angehörige bei Pflegeprofis
  • Ausbau von Einrichtungen wie Tageszentren, die mit von Demenz betroffenen Menschen ein adäquates Aktivitätenprogramm durchführen
  • Ausbau der mobilen Einrichtungen wie Heimhilfe, Altenhilfe, Besuchsdienst, Hauskrankenpflege
  • Sozialrechtliche und finanzielle Unterstützung (Kranken- und Pensionsversicherung, Pflegegehalt, Rechtsanspruch auf Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und (kurzfristiger) Pflegefreistellung-Anspruch samt wirkungsvollen Kündigungsschutz) von pflegenden Angehörigen
  • Sozialrechtliche Gleichstellung von pflegenden Angehörigen, die selbst bereits in Pension sind: Diese Pensionisten sollten einen besonderen Höherversicherungsbetrag zur Pension erhalten. Jene, die über keine eigene Pension verfügen, sollen dafür Versicherungszeiten (als Beitragszeiten) erwerben und dadurch ggf. einen Pensionsanspruch erwerben.

Kostelka abschließend: „Es wird ein Prüfstein für die kommende Pflegereform sein, wie viele effiziente Schritte gesetzt werden können, um Gewalt an älteren Menschen zu verhindern.“ (Schluss)

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