Aschbacher: Wir unterstützen Familien, Kinder und arbeitssuchende Menschen

Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat heute den Bildungsbonus und die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit im Sozialausschuss des Parlaments beschlossen. Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, Christine Aschbacher begrüßt die Maßnahmen: „Wir befinden uns aufgrund der Corona-Pandemie in einer Ausnahmesituation, die den Arbeitsmarkt massiv getroffen hat und enorme Herausforderungen für die Menschen bedeutet. Umso wichtiger ist es, die Folgen dieser Krise für sie alle – angefangen bei Familien und Kindern bis hin zu Personen, die bedingt durch die Krise ihren Job verloren haben – abzufedern“, so Aschbacher.

„Da Familien in den vergangenen Monaten mit besonderen Betreuungsherausforderungen konfrontiert waren, haben wir uns auf die Sonderbetreuungszeit als Kriseninstrument geeinigt. Als Familienministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Eltern auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten Betreuungssicherheit haben. Daher haben wir die Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar 2021 verlängert, um Eltern im kommenden Schuljahr die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Kinder im Fall der Schließung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Klassen zu betreuen“, betont die Familienministerin. Dabei wird jedoch die Refundierung durch den Bund von einem Drittel auf die Hälfte des fortgezahlten Entgelts erhöht.

Darüber hinaus sei es wichtig, die Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Mit der Arbeitsstiftung stehen bis zu 700 Millionen Euro für die Qualifizierung und Weiterbildung Arbeitssuchender bereit. „Jeder Einzelne, dem wir mit der Arbeitsstiftung wieder eine Chance auf einen Arbeitsplatz geben, ist ein Erfolg“, so die Arbeitsministerin. „Daher freue ich mich, dass wir heute den Bildungsbonus für die kommenden beiden Jahre beschließen konnten.“

Mit dem Bildungsbonus erhalten Personen, die im Rahmen der Corona-Arbeitsstiftung Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen von mindestens vier Monaten absolvieren, zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützungsleistung von 180 Euro. „Arbeitssuchende Menschen profitieren dadurch einerseits finanziell, andererseits aber auch persönlich, denn die Möglichkeit der Weiterbildung eröffnet berufliche Perspektiven“, so Aschbacher abschließend.

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