Wien (OTS) – Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 die Stromversorgung auf 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen. „Die Wirtschaftskammer unterstützt den weiteren Ausbau erneuerbarer Energieträger als wesentlichen Beitrag zu mehr Versorgungssicherheit. Mit dem lang erwarteten Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) soll ein wichtiger Beitrag zur ambitionierten Zielerreichung geleistet und stabile Rahmenbedingungen für den zukünftigen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen geschaffen werden,“ begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den Start des Begutachtungsprozesses.
Konkret soll gemäß Regierungsprogramm bis 2030 die Jahresstromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um 27 TWh angehoben werden. Durch eine technologiespezifische Ausgestaltung des Fördersystems mit Fokus auf Investitionsförderungen und Marktprämien soll jede erneuerbare Technologie ihren Beitrag leisten, also Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft und Biomasse.
Neben der Neugestaltung des Fördersystems und der Anpassungen an die geltenden beihilferechtlichen Vorgaben der EU werden Maßnahmen zur Marktintegration erneuerbarer Energien gesetzt. Dabei soll die Gründung von Energiegemeinschaften ermöglicht werden. Dies soll maßgeblich dazu beitragen, dezentralisierte Versorgung zu fördern und Bürger stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen. „Diese Neuregelung gibt zukünftig auch Betrieben die Möglichkeit, aktiv im Energiesystem zu agieren und vom Nutzer zum Produzenten zu werden“, so Kopf.
Auch die neuen Regelungen zur Beschaffung der Netzreserve sollen zukünftig österreichischen Unternehmen – neben Betreibern von inländischen Erzeugungsanlagen – die Möglichkeit gegeben, sich an der Bereitstellung von Netzreserven zu beteiligen. „Dies ist eine langjährige Forderung der WKÖ. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu einer dynamischen energiewirtschaftlichen Veränderung leisten können, die effizient und kostengerecht ist und gleichzeitig die Versorgungssicherheit in Österreich erhöht“, unterstreicht Kopf die Wichtigkeit dieser Neuregelung.
Wirtschaft sieht noch den Bedarf nachzuschärfen
Handlungsbedarf sieht Karlheinz Kopf noch bei den Fördersystemen. Hier muss die Fördereffizienz sichergestellt werden, es fehlen wettbewerbliche Elemente. „Es muss gesichert sein, dass mit jedem Fördereuro so viel Ökostrom wie möglich generiert wird“, betont Kopf. „Werden Fördercalls überzeichnet, kann die Markprämie reduziert werden und es kann mit dem Fördergeld mehr Wirkung erzielt werden.
WKÖ-Erfolg für Saisonbetriebe
Zu begrüßen ist die Ermäßigung der Beiträge von KMU bei planmäßigen oder aufgezwungenen Betriebsunterbrechungen, betont Kopf. Sie setzt eine langjährige Forderung der WKÖ um. Saisonbetriebe wie Seilbahnen, Skilifte und Hotels, die nur in wenigen Monaten des Jahres eine größere Menge an Strom beziehen, mussten bisher die volle Ökostrompauschale als jährlichen Fixbetrag entrichten, was oft zu einem Missverhältnis zwischen den Ökostromförderkosten im Vergleich zum Leistungsentgelt für den bezogenen Strom führte. Künftig erhalten sie eine Ermäßigung von 80 Prozent. Das macht auf der Netzebene 5 pro Monat der Betriebsunterbrechung 894 Euro und auf Netzebene 6 monatlich 55 Euro aus. Dieses Missverhältnis wird durch Reduktion der Erneuerbaren-Förderpauschale für den Zeitraum des verminderten Strombezugs für bis zu neun Monate behoben. (PWK410/DFS)
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