Wien (PK) – Die Koalitionsparteien wollen noch im September neue gesetzliche Grundlagen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie beschließen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute im Nationalrat eingebracht und dem Gesundheitsausschuss zur Vorberatung zugwiesen. Dieser hat nun bis kommenden Dienstag Zeit, um über die Sammelnovelle zu beraten. Konkret geändert werden sollen das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Epidemiegesetz und das Tuberkulosegesetz. Der Beschluss im Nationalrat ist für 23. September in Aussicht genommen. Abgesichert haben ÖVP und Grüne den Fahrplan durch einen Fristsetzungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde. Die Sammelnovelle enthält unter anderem gesetzliche Grundlagen für das Corona-Ampelsystem und für umfassende Betretungsverbote im Falle einer zweiten COVID-19-Welle.
Auch zur Vorberatung weiterer Gesetzentwürfe hat der Nationalrat den zuständigen Ausschüssen auf Initiative von ÖVP und Grünen eine Frist bis zum 22. September gesetzt. Dabei geht es etwa um eine Verlängerung der sogenannten „Sonderbetreuungszeit“ für Kinder und pflegebedürftige Menschen bis Ende Februar 2021 (351 d.B.), einen Bildungsbonus für Arbeitslose, die an zumindest viermonatigen AMS-Schulungsmaßnahmen teilnehmen (352 d.B.), und eine Aufstockung des Künstler-Sozialversicherungsfonds (354 d.B.). Außerdem will die Regierung weitere 40 Mio. € für Familien in Notlagen bereitstellen und die für den Bezug von Familienbeihilfe maßgebliche Zuverdienstgrenze auf 15.000 € erhöhen (353 d.B.). Zwei kurzfristig eingebrachte Initiativanträge der Koalitionsparteien zielen zum einen auf eine weitere Verlängerung der Stundungen für KreditnehmerInnen in Notlage (831/A) und zum anderen auf eine Verlängerung der Kurzarbeit für Lehrlinge (832/A) ab.
Keine Mehrheit fanden ein Fristsetzungsantrag der SPÖ und ein Fristsetzungsantrag der NEOS. Stephanie Krisper (NEOS) und Jörg Leichtfried (SPÖ) wollten damit eine rasche Behandlung ihrer Entschließungsanträge betreffend die Aufnahme von Kindern aus griechischen Flüchtlingslagern wie Moria in Österreich durch den Außenpolitischen Ausschuss (SPÖ-Antrag 811/A(E)) bzw. den Innenausschuss (NEOS-Antrag 817/A(E)) erzwingen. Konkret hätte den Ausschüssen eine Frist bis zum 21. September gesetzt werden sollen. (Schluss Nationalrat) gs
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