Wien (OTS) – Jede wahlwerbende Partei hat für die Wiener Gemeinderatsratswahl beziehungsweise für die Wiener Bezirksvertretungswahlen einen oder mehrere Wahlvorschläge in Form von Listen der kandidierenden Personen abgegeben. Nach den entsprechenden Überprüfungen und Sitzungen aller Wahlbehörden stehen nun die Listen aller kandidierenden Personen für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2020 fest. Sie sind bereits im Internet unter wien.gv.at/wahlen abrufbar.
Vorzugsstimmen
Bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2020 kann man nicht nur eine Partei wählen, sondern auch den Kandidatinnen oder Kandidaten Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme ist nur dann gültig, wenn die gewählte Kandidatin beziehungsweise der gewählte Kandidat derselben Partei angehört, die man gewählt hat. Trifft das nicht zu, ist zwar die Stimme für die Partei gültig, nicht aber die Vorzugsstimme.
Bei der Bezirksvertretungswahl kann man einer Kandidatin oder einem Kandidaten eine Vorzugsstimme geben.
Bei der Gemeinderatswahl können insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben werden: Eine Vorzugsstimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten, die bzw. der im Wahlkreis kandidiert, und zwei Vorzugsstimmen für den wienweit geltenden Stadtwahlvorschlag.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte sowie alle weiteren Informationen zur Wien-Wahl 2020 sind online unter wien.gv.at/wahlen abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice Wien –unter der Telefonnummer 01/4000-4001 gerne für Auskünfte zur Verfügung.
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