VP-Stocker: Attacken der Opposition gegen Sobotka mittlerweile unerträglich

Wien (OTS) – Die ständigen Attacken der Opposition gegen den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, haben mittlerweile ein unerträgliches Maß erreicht. Bei allen seinen Entscheidungen im Untersuchungsausschuss hat sich Wolfgang Sobotka stets an die Empfehlungen des Verfahrensanwaltes und des Verfahrensrichters gehalten. VP-Untersuchungsausschussmitglied Christian Stocker: „Wenn Fragen an Auskunftspersonen den Rahmen des Zulässigen überschreiten, dann ist es die gesetzliche Pflicht des Vorsitzenden hier einzugreifen. Auch wenn das Krainer, Krisper und Co. nicht gefällt, müssen sie das endlich zur Kenntnis nehmen.“

Es würde vielleicht hilfreich sein, wenn auch Oppositionspolitiker hin und wieder einen Blick in die Verfahrensordnung werfen und sich § 41 Abs. 1 Verfahrensordnung-Untersuchungsausschüsse zu Gemüte führen würden: Fragen an die Auskunftsperson müssen durch das in der Ladung festgelegte Beweisthema gedeckt sein. Abs. 2: Die an die Auskunftsperson zu richtenden Fragen dürfen nicht unbestimmt, mehrdeutig, verfänglich, beleidigend oder unterstellend sein und nicht Grund- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Es sind daher insbesondere solche Fragen unzulässig, in denen eine von der Auskunftsperson nicht zugestandene Tatsache als bereits zugestanden angenommen wird.

Stocker: „Ich appelliere daher dringend an die Opposition den Untersuchungsausschuss nicht länger als Showbühne zu missbrauchen, sondern endlich zur Sacharbeit zurückzukehren. Das Video ist da, es gibt also genug zu tun. Mit ständigen grundlosen Attacken gegen den Ausschussvorsitzenden trägt man weder zur parlamentarischen Aufklärung bei, noch zeichnet man ein dem Parlament würdiges Bild in der Öffentlichkeit.“ (Schluss)

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