AMS Wien: Wichtige Klarstellungen zur „Einmalzahlung“ für Arbeitslose

Wien (OTS) – In den vergangenen Tagen wurden Fakten um die sogenannte „Einmalzahlung“ für Arbeitslose in den Medien falsch oder irreführend unvollständig wiedergegeben. Das hat dazu geführt, dass sich derzeit viele Kundinnen und Kunden des AMS Wien mit der Bitte um Klärung ihrer Belange an die AMS Wien-Serviceline wenden. „Ein Durchkommen ist telefonisch derzeit kaum mehr möglich, andere wichtige Anliegen unserer Kundinnen und Kunden könnten dadurch liegenbleiben“, warnt AMS-Wien-Chefin Petra Draxl.

Zu den Fakten:
Die Einmalzahlung erhalten AUSSCHLIESSLICH Menschen, die zwischen 1. Mai und 31. August 2020 zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Überbrückungshilfe bezogen haben.

Achtung: Zeiten, in denen Krankengeld, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld oder ausschließlich Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts bezogen wurden, zählen ebenso wenig dazu wie jene Phasen, in denen aufgrund einer Sperrfrist kein Geld ausbezahlt wurde!

Auch ist wichtig zu wissen, dass die Einmalzahlung pfändbar ist. Liegen Exekutionen vor, kann das Geld vom AMS also zur Gänze oder in Teilen einbehalten werden.

„Kundinnen und Kunden des AMS, die Anspruch auf die Einmalzahlung haben, erhalten das Geld automatisch spätestens Anfang der kommenden Woche“, erklärt Draxl. „Ein Antrag muss nicht gestellt werden.“

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