Investitionsprämie für Elektro-Pkw- und -Nutzfahrzeuge zielt am Markt vorbei

Wien (OTS) – Höchstzulässiges Gesamtgewicht als Kriterium muss überarbeitet werden – 2 Tonnen als Grenze sowohl für E-Pkw, aber vor allem für E-Transporter zu niedrig

Manchmal ist gut gemeint, das Gegenteil von gut gemacht. Das betrifft auch die aws Förderprämie der Bundesregierung mit der Unternehmen viele Investitionen künftig zusätzlich abschreiben können. Konkret stellt sich jedoch der Punkt 4.21 „Forcierung der Elektromobilität“ als Nepp heraus. Denn studiert man den Anhang zu den Förderrichtlinien der Elektrofahrzeuge genau, so wird ersichtlich, dass die Regierung ausschließlich die Anschaffung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1) mit einem „höchstzulässigen Gesamtgewicht von kleiner gleich 2,0 Tonnen“ in den Genuss der 14 % Förderung kommen lässt.

Das zielt eindeutig am Fahrzeugmarkt sowie an den Bedürfnissen der heimischen Unternehmer vorbei, denn neben vielen langstreckentauglichen Elektro-Pkw werden damit quasi alle Transporter und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb von der Förderung ausgeschlossen. Und dabei geht es nicht nur um die großen Elektro-Transporter wie den Renault Master Z.E. oder den VW e-Crafter sondern auch schon um kleine Nutzfahrzeuge wie den Renault Kangoo Z.E., Nissan e-NV200 oder den Mercedes-Benz eVito. Weitere Beispiele ließen sich ohne Probleme aufzeigen.

Das Grundproblem: Alle Nutzfahrzeugmodelle (mit Elektroantrieb) wurden entwickelt um größere Lasten zu transportieren, haben daher jeweils ein höchstzulässiges Gesamtgewicht, von mehr als 2 Tonnen. Deshalb werden sie von Unternehmen, die Waren, Güter, Werkzeug und Co transportieren müssen, auch gekauft und eingesetzt.

Die konventionell angetriebenen Varianten der aufgezählten Modelle dürfen voll beladen vielfach bis zu oder mehr als 3,5 Tonnen wiegen und haben aufgrund der fehlenden Batteriemodule, die mehrere hundert Kilogramm schwer sein können, immer ein deutlich niedrigeres Leergewicht, dürfen also auch mehr Gewicht transportieren. E-Transporter haben derzeit also folglich bei der Zuladung bzw. dem Leergewicht schon einen generellen Nachteil gegenüber Diesel-Modellen. Der höhere Anschaffungspreis – trotz attraktiver Förderungen – der E-Transporter kommt erschwerend dazu.

Henning Heise, Obmann Fuhrparkverband Austria: „Unternehmer, die aus ökologischen Gründen bei der Beförderung von Waren, Werkzeug und Personen auf die Elektromobilität setzen möchten, dürfen nicht durch diese am Markt vorbei formulierte Richtlinie bestraft werden. In der derzeit vorliegenden Form würde sie nämlich die Transformation der österreichischen Wirtschaftsverkehre behindern, da vielen Unternehmern ein steuerlicher Anreiz fehlt, um auf Elektrotransporter umzusteigen.“

Ähnliches gilt für Pkw mit Elektroantrieb: Auch sie haben aufgrund der großen Batteriemodule, die für eine alltagstaugliche Reichweite auf längeren Strecken sorgt, meist ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen. Und auch hier sind nicht nur die Elektro-Luxus-Modelle von der Investitionsprämie ausgeschlossen. Schon Mittelklasse-Fahrzeuge wie der Hyundai Kona, Tesla Model 3, Kia e-Soul oder der VW ID.3 haben alle ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2.000 Kilogramm. Heise: „Wenn die Regierung Dienstwagenfahrern und Unternehmen ernsthaft den Umstieg auf Elektrofahrzeuge schmackhaft machen möchte – und damit nachhaltig die CO2-Emissionen in Österreich im Verkehrsbereich senken möchte, dann stellt sie sich mit dieser Förderungsrichtlinie auf diesem Weg selbst ein Bein. Gerade Außendienstmitarbeiter oder Servicetechniker, die jährlich viele Kilometer zurücklegen, brauchen ein Fahrzeug mit hoher batterieelektrischer Reichweite – und die sind nun mal aufgrund ihrer Natur einfach schwerer als vergleichbare konventionell angetriebene Modelle. Doch genau bei diesen Personen müsste man ansetzen, hätte ihre berufliche Mobilität doch ein immenses CO2-Einsparungspotenzial.“

Fazit: Der Fuhrparkverband Austria empfiehlt der Bundesregierung folglich die Korrektur des höchstzulässigen Gesamtgewichts in der Klasse N1 auf 3,5 Tonnen, weil sie so aufgesetzt derzeit schlichtweg nicht die Realität und auch nicht die Mobilitätsbedürfnisse der fuhrparkbetreibenden Unternehmer abbildet. Eine andere Möglichkeit wäre das Leergewicht als Förderkriterium heranzuziehen, dann wären die 2 Tonnen zumindest in der Klasse M1, sprich bei den Elektro-Pkw, eine sinnvolle Grenze.

Über den Fuhrparkverband Austria:

Der Fuhrparkverband Austria (FVA) versteht sich als Sprachrohr, Netzwerk und Kompetenzpartner für Fuhrparkverantwortliche in Österreich. Mit Events und Seminaren wird einerseits der Gedanken-und Erfahrungsaustausch innerhalb der Fuhrparkbranche gefördert, andererseits erhalten fuhrparkbetreibende Unternehmen über den Verband fundierte Informationen zur Verbesserung der Verwaltung ihrer eigenen Firmenflotte. Aktuell zählt der FVA 70 Mitglieder, die knapp 18.600 Firmenfahrzeuge in Österreich verwaltet und im Rahmen der Unternehmensmobilität betreiben. Seit der Gründung im Jahr 2017 wurden 35 Seminare und Events veranstaltet. Ab Herbst 2020 werden neben Wien auch Seminare in Graz und Salzburg abgehalten. Weitere Informationen: [www.fuhrparkverband.at] (http://www.fuhrparkverband.at/)

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