Wien (OTS) – Die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen (APS-FSG) kritisiert die angekündigten Maßnahmen von Bundesminister Heinz Faßmann als praxisuntauglich.
Probleme sieht die LehrerInnengewerkschaft etwa bei der Umsetzung der Abstandsregeln in oft baulich beengten Räumen, bei der Desinfektion der Speisesäle von Ganztagsschulen und bei der Ausstattung der LehrerInnen und der Schulleitung zur Erkennung von Corona-Verdachtsfällen.
Entsprechend der Corona-Ampelfarben hält die LehrerInnengewerkschaft weiters Zusatzmaßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Schulsituation für unerlässlich:
• LehrerInnen dürfen abgestimmt auf die Unterrichtssituation und Lüftungsphasen das Tragen des Mundnasenschutzes ihrer Lerngruppe verordnen.
• Mit Test-Kits für alle Familien und einer Testung aller 120.000 LehrerInnen im zweiwöchigen Abstand durch ambulante Teams wird dem Sicherheitsbedürfnis vieler entsprochen und den Gesundheitsbehörden ein österreichweites Screening ermöglicht.
• Bei Verdachtsfällen sind Testergebnisse innerhalb von 24 Stunden erforderlich, um die weiteren notwendigen Maßnahmen an der Schule rasch durchführen zu können.
• Angaben zum Verhalten von Risikogruppen unter SchülerInnen und LehrerInnen dürfen sich auf den unterschiedlichen Kommunikationskanälen des Ministeriums nicht wie im Frühjahr widersprechen. Rechtssicherheit ist erforderlich!
• Wenn das Bildungsministerium die Klasse als epidemiologische Gemeinschaft anstrebt, ist die Sprachförderung von klassenübergreifenden Deutschförderklassen auf integrative Stammklassenförderung umzustellen und die Möglichkeit von klassenübergreifenden Leistungsgruppen in der Mittelstufe zu sistieren. Entscheidungen über unverbindliche Übungen und das Freizeitangebot an ganztägigen Schulen sollten zur Gänze der Schulautonomie übertragen werden.
• Über das Angebot von Mittagessen und Lernstunden an Offenen Schulen ist schulautonom zu entscheiden, da Hygiene und Sicherheit nur dann eingehalten werden können, wenn die Betreuungsgruppe annähernd mit einer Klasse identisch ist.
• Schulleitungen dürfen auch schon in der Phase Grün schulzeitliche Maßnahmen setzen, um am Unterrichtsbeginn oder beim Schulschluss „Rudelbildungen“ zu verhindern.
• Mitteilungspflichten wie zum Beispiel KEL-Gespräche und Elternsprechtage dürfen ausgesetzt werden, um externe Klassenkontakte einzuschränken.
• Mit einer Lockerung der Schulveranstaltungsverordnung ist den Schulen die Möglichkeit zu geben, ohne bürokratische Hürden Unterricht projektartig im Freien abzuhalten und den Turnsaalunterricht auf Sporttage auszulagern.
„Wir wollen im Herbst einen sicheren Schulalltag für LehrerInnen und SchülerInnen und hoffen daher auf die Umsetzung unserer geforderten Maßnahmen“, appelliert der Bundesvorsitzende der FSG in der Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen, Thomas Bulant.
„Das letzte Schreiben an den Minister, das Forderungen nach einer Doppelbesetzung in den ersten zwei Volksschulklassen, einer administrativen Entlastung der Pflichtschulen durch Supportpersonal und der zur Verfügungstellung ausreichender Ressourcen für das Fördern in Kleingruppen enthielt, blieb leider unbeantwortet. Wir hoffen, dass die Erfahrungen des letzten Semesters zu einem Umdenken im Ministerium geführt haben und unsere Forderungen ernst genommen werden“, so Bulant weiter.
Für die Schulleitungen fordert der Sozialdemokratische LehrerInnengewerkschafter eine Dauermehrdienstleistung pro 100 SchülerInnen seitens des Bundes: „Die verordneten Maßnahmen können nur greifen, wenn die Schulleitungen sie umsetzen können. Sei es das Krisenmanagement im Frühjahr, die Administration der Sommerschule, die Organisation der Sprachfördermaßnahmen oder die Schulentwicklung von der NMS zur Mittelschule, immer sind unsere Direktorinnen und Direktoren zusätzlich zu ihren Alltagsaufgaben gefordert. Für die Kolleginnen und Kollegen, die für das Distance-Learning ihre privates Equipment genutzt haben oder weiterhin nutzen müssen, fordern wir Absetzmöglichkeiten für die Zusatzkosten über die Arbeitnehmerveranlagung“ schließt Bulant.
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