Graz (OTS) – „Mit der heute veröffentlichten Verordnung ergänzend zum Aufnahmeverfahren des Bachelorstudiums Psychologie wird das Tabuthema „Numerus-Clausus“ in der österreichischen Hochschullandschaft salonfähig gemacht.“ – so Viktoria Wimmer, Vorsitzende der ÖH Uni Graz. “Diesen Beschluss nach Ende des Anmeldeschlusses für das Aufnahmeverfahren zu fassen ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar.” so Wimmer weiter.
Für das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Psychologie im Studienjahr 2020/2021 haben sich 1064 Personen für 230 Studienplätze angemeldet. Der Konkurenzdruck ist daher immens. Die Studienwerber*innen bereiten sich teilweise seit Monaten auf das bevorstehende Aufnahmeverfahren vor. Durch die Verordnung wird es möglich, Studienplätze aufgrund von Schul- und/oder Maturanoten zu vergeben, sofern die Durchführung des geplanten Aufnahmetest am 25.08.2020 bzw. am Ersatztermin aufgrund von Einschränkungen durch das erneute Auftreten vermehrter COVID-19 Fälle nicht planmäßig möglich ist.
Bereits direkt nach Veröffentlichung sorgt die neue Verordnung bei den Studienwerber*innen für Unmut und Verunsicherung. “Seit heute Mittag geht bei uns eine Flut an Anfragen von verunsicherten Studienwerber*innen ein, die fürchten, dass Monate der Vorbereitung und des Lernens jetzt umsonst sind und dass sie aufgrund der Verordnung im worst-case keinen Studienplatz erhalten werden.”- führt Jan Pieter Stering, 1. Stellvertretender Vorsitzender der ÖH Uni Graz aus.
Selbst wenn diese Verordnung, nur in dem aus heutiger Sicht unwahrscheinlichen Fall, dass die geplanten Prüfungen nicht stattfinden können schlagend wird, hätte es etliche andere Möglichkeiten gegeben, die zur Studienplatzvergabe deutlich besser geeignet sind.
“Die Verordnung ist so undifferenziert formuliert, dass vollkommen unklar ist, wie genau die Studienplätze im Fall der Fälle tatsächlich vergeben werden. Anstatt auf die Schul- und/oder Maturanoten zurückzugreifen hätte man einfach auf ein online- Aufnahmeverfahren wie etwa bei Biologie, Pharmazie oder Jus umstellen können.”- so Immanuel Azodanloo, 2. Stellvertretender Vorsitzender der ÖH Uni Graz.
“Durch das Heranziehen vorangegangener schulischer Leistungen wird darüber hinaus die soziale Selektion von Studienwerber*innen verstärkt. Nicht alle Schüler*innen verfügen über ausreichend Ressourcen und Zugang zu Bildung, um sich auf erfolgreiche Schulleistungen konzentrieren zu können.” stellt Wimmer klar.
Chancengleichheit ist damit per se nicht gegeben, Studienwerber*innen werden der Möglichkeit beraubt sich aktiv um einen Studienplatz zu bemühen und Monate der Vorbereitung könnten umsonst gewesen sein.
”Wir haben dem Rektorat auch im Vorfeld eine Stellungnahme mit all unseren Bedenken zukommen lassen. Diese wurde aber augenscheinlich vollständig ignoriert und die Verordnung unverändert veröffentlicht.” zeigt sich Julian Unterweger, Referent für Bildung und Politik, enttäuscht vom Vorgehen des Rektorats.
Die ÖH Uni Graz ersucht das Rektorat daher inständig, die Verordnung zurückzunehmen und alternative Methoden zur Studienplatzvergabe heranzuziehen, um damit das Vertrauen der potentiellen Studienwerber*innen nicht zu verletzen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖH Universität Graz