Wien (OTS) – Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat turnusgemäß die nach dem ORF-Gesetz vorgeschriebene Prüfungskommission neu bestellt, die aus mindestens zwei Mitgliedern zu bestehen hat. Den Zuschlag in dem europaweiten Ausschreibungsverfahren erhielten die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien „Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH“, Wien, und die „HLB Vorarlberg GmbH Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung“, Feldkirch. Die neue Prüfungskommission nimmt ihre gesetzlich auf fünf ORF-Geschäftsjahre befristete Tätigkeit im Oktober 2020 auf, während die gegenwärtige Prüfungskommission noch mit dem ORF-Geschäftsabschluss für das Jahr 2020 beschäftigt sein wird.
Für die Gebührenzahler hat die Tätigkeit der ORF-Prüfungskommission unmittelbare Bedeutung, denn eine ihrer wesentlichen Aufgaben besteht in der Kontrolle der wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwendung des ORF-Programmentgelts. Außerdem obliegen ihr die jährlichen Abschlussprüfungen des ORF und seiner Konzerngesellschaften. Darüber hinaus kann die KommAustria die ORF-Prüfungskommission mit Sonderprüfungen beauftragen.
Die Medienbehörde KommAustria nimmt die Ernennung der neuen Prüfungskommission auch zum Anlass, um sich bei der gegenwärtig noch im Dienst befindlichen Prüfungskommission aus den Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien „KPMG Austria“ und „PKF Wien“ für die hervorragende, engagierte und stets zuverlässige Arbeit in den vergangenen fünf Jahren zu bedanken.
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